Olten sagt mit 63% NEIN zum neuen Parkierungsreglement
Mit dem Parkierungsreglement wollten der Stadtrat und eine Mehrheit des Oltner Gemeindeparlaments mit zusätzlichen Vorschriften und Verboten einseitig die Bevölkerung, die Wirtschaft und das Gewerbe einschränken. Die Oltnerinnen und Oltner haben dieser untauglichen Verkehrspolitik eine deutliche Absage erteilt.
Ausgangslage
Als Grundlage für das Parkierungsreglement diente das umstrittene Mobilitätskonzept, das der Stadtrat verabschiedet hat. Eine erste Version des Parkierungsreglements wies das Gemeindeparlament im Frühling 2018 noch zurück. Danach gab es eine Vernehmlassung, an welcher sich auch espace.mobilité beteiligte und eine ablehnende Stellungnahme abgab. Das Gemeindeparlament stimmte jedoch dem überarbeiteten Parkierungsreglement zu. Dafür stimmten SP, Junge SP, Grüne, Olten Jetzt!, EVP und CVP. Dagegen FDP und SVP. Diese sammelten anschliessend zusammen mit dem Bürgerkomitee «Lebendiges Olten», Exponenten des lokalen Gewerbes und der Interessengemeinschaft des Detailhandels espace.mobilité über 800 Unterschriften, so dass das Referendum zustande kam und in der Folge das Volk an der Urne zu entscheiden hatte.
Verhaltensökonomie statt grüne Dogmen
Die Stimmbürger liessen sich von den Argumenten von espace.mobilité und des Bürgerkomitees deutlich mehr überzeugen als von denjenigen der Befürworter. Diese operierten zudem mit irreführenden und falschen Behauptungen zur Anzahl der tatsächlich abzubauenden Parkplätze. Die im Mobilitätsplan und dem abgelehnten Parkierungsreglement postulierte Verkehrspolitik ist von Vorgestern. Sie missachtet die Bedürfnisse der Menschen, zudem blieben wichtige Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie unbeachtet. Eine Beurteilung verkehrslenkender Massnahmen beim Einkaufsverkehr muss jedoch zwingend beim menschlichen Verhalten ansetzen. Der renommierte Verhaltensökonom Prof. Dr. Matthias Sutter sagt dazu folgendes: „Hören Sie auf zu glauben, dass der Mensch rational funktioniert, denn Menschen handeln systematisch irrational. Dies gilt insbesondere auch in Mobilitätsfragen, z.B. bei der Wahl des Verkehrsmittels.“
Restriktionen und Abbau von Parkplätzen ist der falsche Weg
Verkehrslenkende Massnahmen wie Parkplatzrestriktionen und Abbau von Parkplätzen sind weitgehend wirkungslos. Dies wurde mehrfach durch unabhängige Studien und wissenschaftliche Experimente nachgewiesen. Dabei konnten folgende Fehlinterpretationen aufgezeigt werden.
Irrtum 1: Weniger Parkplätze führen zwingend zu weniger Verkehr
Irrtum 2: Die Einführung von Parkgebühren führt zum Umsteigen vom Auto auf den ÖV
Irrtum 3: Ein grösseres ÖV-Angebot führt zum Umsteigen vom Auto auf den ÖV
In Bezug auf den Einkaufsverkehr liefert die Studie «Der Mensch im Verkehr: Ein Homo oeconomicus?» von FehrAdvice aktuelle Resultate aus dem Jahr 2018 mit folgendem Fazit: Restriktionsmassnahmen führen in der Regel bestenfalls zu Fahrtenverlagerungen. Parkgebühren haben praktisch keinen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl der Kunden. Weiter sind nur minimale Umsteigeeffekte (weniger als 1%) vom MIV auf den ÖV/LV zu erwarten. Auch die von espace.mobilite.ch erstellten Studien (Pizolpark/Mels und Biel/Brügg) belegen diese Resultate mit konkreten Kundenbefragungen.
Lösungs- und bedürfnisgerechte Ansätze als Königsweg
In Olten konnte eine zusätzliche Belastung für Industrie, Handel und Gewerbe – bei gleichzeitig nicht realisierbarem Nutzen der im Parkierungsreglement vorgeschlagenen Massnahmen – erfolgreich verhindert werden. Zugleich wurde der Weg damit frei, um lösungs- und bedürfnisgerechte Ansätze in der Verkehrspolitik zu entwickeln. Hans Werder, Präsident von AVENIR MOBILITE, fordert deshalb schon länger einen Paradigmenwechsel in der Mobilitätsforschung, Mobilitätspolitik und Mobilitätspraxis. Es sei an der Zeit, die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie bei allen Mobilitätsthemen miteinzubeziehen. Zukünftige verkehrspolitische Entscheide müssten auf Evidenz beruhen und nicht auf blossen Annahmen zum menschlichen Verhalten.
Das Resultat an der Urne zeigt unmissverständlich auf, dass verhaltensökonomische Erkenntnisse dazu beitragen können, politisch tragfähige Lösungen hervorzubringen. Mit Konzepten, die sich an Fakten, dem Mobilitätsbedürfnis aller Verkehrsteilnehmer und an realistischen Einschätzungen zum Mobilitätsverhalten von morgen orientieren.
espace.mobilite.ch
Die Interessengemeinschaft führender Schweizer Unternehmen des Detailhandels setzt sich für eine vorausschauende und nachhaltige Raum- und Verkehrsplanung ein, welche die Interessen von Umwelt, Kundschaft und Detailhandel gleichermassen berücksichtigt.
Thomas Schaumberg ist Geschäftsführer von espace.mobilité bei Centre Patronal Bern. Er wohnt in Olten und hat den Abstimmungskampf umfassend begleitet. Kontakt: Tel: 058 796 99 09
Centre Patronal Bern führt seit der Gründung von espace.mobilité die Geschäftsstelle und betreut die Interessengemeinschaft als Verbandsmanager. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Dienstleistungen für Verbände.
Cluster-Bildung als Vorteil im Verbandsmanagement
Auf dem Gebiet der Geomatik hat Centre Patronal Bern einen Verbands-Cluster gebildet. Die Verbände Ingenieur-Geometer Schweiz, geosuisse, GEOSummit und Accessibility Data sind darin zusammengefasst. Nebst anderen Vorteilen hat auch das Vorhandensein dieses Geomatik-Cluster die Schweizerische Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung SGPF überzeugt, Centre Patronal Bern ein Mandat zu erteilen.
In Verbands-Clustern führt Centre Patronal Bern gleichgesinnte einzelne Verbände zusammen. Cluster sind wirtschaftliche Netzwerke. Sie schaffen so Wettbewerbsvorteile. Die einzelnen Verbände können durch gegenseitigen Austausch und Bündelung von Wissen und Know-how profitieren. Bestehende Kontakte können geteilt werden. Die Interaktion unter den einzelnen Verbänden wird gestärkt. Daraus ergeben sich Synergien und Effizienzgewinne, da nicht jeder einzelne Verband das Rad neu erfinden muss.
Die Konzentration von qualifiziertem Personal von Centre Patronal Bern im gleichen Cluster-Sprengel steigert die Effektivität und Wirtschaftlichkeit für unsere Kunden. Neben dem Geomatik-Cluster hat Centre Patronal Bern noch auf folgenden Gebieten Verbands-Cluster gebildet:
Luftfahrt mit den Mandaten Aersosuisse, Swiss Helicopter Association, Parlamentarische Gruppe Luft- und Raumfahrt und dem Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen
Weinwirtschaft mit den Mandaten Vereinigung Schweizer Weinhandel, Association Nationale des Coopératives Viti-vinicoles suisses, Société des encaveurs de vins suisses und der Genossenschaft Viniharass
Immobilien mit den Mandaten espace.mobilité, Antenne fédérale des milieux immobiliers romands und dem Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums
Gesundheit und Alter mit den Mandaten senesuisse, curaviva und Association Spitex privé suisse
Martin Kuonen, Rechtsanwalt und Notar
Direktor Centre Patronal Bern.
Kontakt: Tel: 058 796 99 09
RTVG: auch Verbände können betroffen sein
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab einem Umsatz von CHF 500‘000 müssen nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG eine Unternehmensabgabe für die geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen. Da auch Verbände zu den Unternehmen gehören können, kann schon bald eine entsprechende Rechnung eingehen.
Was ist zu beachten?
Der Verband muss im MWST-Register eingetragen sein. Da etliche Verbände optiert und sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellt haben, ist dieser Fall nicht hypothetischer Natur.
Die Abgabe ist nicht geschuldet, wenn der Umsatz des Verbandes unter CHF 500‘000 liegt.
Massgebend ist der in der MWST-Abrechnung deklarierte Gesamtumsatz abzüglich den Entgeltsminderungen.
Im Erhebungsjahr 2019 wurden die ersten Rechnungen bereits im Januar versandt.
Die Abgabe ist je nach Umsatzstufe variabel: beispielsweise macht sie von CHF 500‘000 bis 999‘999 einen Betrag von CHF 365 aus, von CHF 1‘000‘000 bis 4‘999‘999 einen Betrag von CHF 910, von CHF 5‘000‘000 bis 19‘999‘999 einen Betrag von CHF 2‘280 usw.
Die Rechnung wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verschhttps://www.centrepatronal.ch/de/uber-uns/ickt und ist innert 60 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet.
In der Rechnung ist unter der Zeile „Unternehmensabgabe 2019 für Radio und Fernsehen“ der zur Anwendung genommene Umsatz gemäss MWST-Abrechnung aufgeführt. Es empfiehlt sich, diesen zu kontrollieren.
Bei Unklarheiten steht Ihnen unser Experten-Team gerne zur Verfügung.
Kostentransparenz in der Verbandsarbeit
Die Verbandsorgane insbesondere Vorstände sind je länger je stärker gefordert aufzeigen, ob mit den verfügbaren Ressourcen die richtigen Dinge auch richtig getan werden bzw. wurden. Oder mit anderen Worten: Welche Leistungen wurden erzeugt (Effektivität in Form von Mitgliedernutzen) und sind diese intelligent erstellt (Effizienz) worden? In diesem Kontext gewinnt eine aussagekräftige Jahres- inkl. Kostenträgerrechnung als Berichterstattungs- und Steuerungsinstrument an Bedeutung.
Welches sind die wichtigsten Schritte für den Aufbau einer Kostenträgerrechnung?
In einem ersten Schritt gilt es auf der Grundlage des Zweckartikels der Statuten und/oder eines Leitbildes festzulegen, welche Leistungspakete für welche Anspruchsgruppe(n) «produziert» werden. Ein zugegeben nicht ganz leichtes Unterfangen, charakterisieren sich doch NPO’s durch abstrakte per se schwer operationalisierbare Ziele. Weiter erschwerend wirkt die Tatsache, dass Vereine oft sogenannte Kollektivgüter herstellen. Güter, von deren «Allgemeingültigkeit» auch Nicht-Mitglieder profitieren. Leistungspakte für Mitglieder können beispielsweise sein: Interessenvertretung (Public Affairs), Bildung, Kommunikation oder Versammlungen.
In einem zweiten Schritt ist die ordentliche Finanzbuchhaltung mit den Leistungspaketen in Form von Kostenträgern zu erweitern.
In einem dritten Schritt sind die Aufwendungen der entschädigten Leistungserbringer (Dritte, Vorstand, beauftragte Verbandsmitglieder etc.) zu erfassen und den Kostenträgern zuzuordnen.
Mit einem periodisch auf den «Vereinsrhythmus» abgestimmten Reporting, kann der Vorstand den Mitteleinsatz steuern und spezifische Anspruchsgruppen mit differenzierten Informationen bedienen. Das Denken in Leistungspaketen schärft auch den Blick fürs Wesentliche, denn mit der alljährlichen Budgetierung werden die Leistungspakete und/oder die Höhe der geplanten Mittel kritisch hinterfragt. Erfolgt die Budgetierung selbst auf den Leistungspaketen bzw. Kostenträgern, so wird auch die „Nutzenperspektive“ stets gewahrt.
Bei einem vom Centre Patronal gemanagten Verband, weist die summarische Kostenträgerrechnung aus dem Jahr 2018 die folgende Verteilung aus:
Die Aufwendungen der Geschäftsstelle betragen gemäss obiger Grafik 30% der insgesamt verwendeten Mittel. Die Geschäftsstelle erfasst ihre Leistungen ebenfalls auf Basis der Kostenträger. Infolgedessen können die Aufwendungen der Geschäftsstelle in einem weiteren Arbeitsschritt ebenfalls auf die übrigen Kostenträger umverteilt werden. Dies gelingt heute zu einem überwiegend grossen Teil. Bei der Einführung der Kostenträgerrechnung waren rund 50% (2018 noch 13%) der Aufwendungen der Geschäftsstelle nicht oder kaum zuordenbar. Dies ist aus Sicht der Mitglieder eine positive Entwicklung, weil sie überhaupt erst eine Grundlage für eine Diskussion schafft, ob der Mitgliederfranken bei der Geschäftsstelle bestmöglichst investiert ist.
Die Erfahrungen zeigen, es lohnt sich die Herausforderungen für eine aussagekräftige Berichterstattung und ein einfach zu handhabendes Steuerungsinstrument aufzubauen. Damit kann vielfältigen Bedürfnissen entsprochen werden, so auch denjenigen nach Kostentransparenz.
Thomas Meyer, Verbandsmanager
lic. rer. pol, dipl. NPO-Manager VMI
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