Das Modell der Altersvorsorge von Centre Patronal

Für eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der ersten und zweiten Säule

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Scheitern der Vorlage «Altersvorsorge 2020» hat Centre Patronal im September 2020 sein eigenes Projekt für eine nachhaltige, moderne und soziale Vorsorge vorgelegt. Die Anliegen sind aktueller denn je, erfordern aber eine Erneuerung des Modells.

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Nachhaltigkeit in der Vorsorge muss sich in einer soliden Finanzierung niederschlagen: heute und für zukünftige Generationen. Die Modernität erfordert eine Anpassung des Systems, um den Bedürfnissen der Versicherten zu entsprechen, einschliesslich neuer
Arbeitsformen. Schliesslich ist die soziale Dimension im Bereich der Vorsorge grundlegend, um ein neues Gleichgewicht aufzubauen.

1. Säule (AHV)

Die Stabilisierung der AHV ist von grösster Bedeutung, um die Zahlung der aktuellen und zukünftigen Renten zu gewährleisten. Die Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat deren Dringlichkeit noch erhöht, da die Aussichten des Bundesamtes für Sozialversicherungen trotz der Korrektur des Berechnungsmodells weiterhin düster sind. Die erste Säule erfordert daher die vorrangige Aufmerksamkeit des Parlaments.

Unter den Vorschlägen ist ein Paradigmenwechsel hin zur Beitragsdauer hervorzuheben, die das Referenzrentenalter ersetzen soll. Dadurch kann eine bessere Solidarität zugunsten derjenigen eingeführt werden, die sehr früh ins Berufsleben eintreten und oft in körperlich belastenden Berufen arbeiten. Sie sollen in den Genuss einer vollen Rente kommen, ohne länger als andere Beiträge einzahlen zu müssen.

Um die Gefahr für die Finanzierung der AHV-Leistungen zu beheben, schlägt das gewählte Modell vor, an drei Achsen anzusetzen. Eine ausgewogene Verteilung der Anstrengungen wird erreicht durch: Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Lohnabgaben und der Beitragsdauer. Eine spezifische Studie von Prof. Schaltegger und Dr. Patrick Eugster ermöglicht es, die Auswirkungen dieser Massnahmen in mehreren Varianten darzustellen.

2. Säule (BVG)

Bei der beruflichen Vorsorge ist die Dringlichkeit einer Reform erheblich geringer als bei der AHV. Die zweite Säule ist aufgrund
ihrer dezentralen Organisation bereits in der Lage, sich an die unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Der derzeitige gesetzliche Mindestrahmen des BVG schadet der Solidität des Systems nicht: Die Kassen haben es bereits überwiegend geschafft, sich von unrealistischen Garantien zu befreien, indem sie ihre Vorsorgepläne erweitert haben. Infolgedessen wird es für Unternehmen immer schwieriger, ein Angebot für eine gesetzliche Mindestdeckung zu finden. Im Klartext: Das Ausbleiben einer Reform hat zur Folge, dass der vom BVG beschriebene Vorsorgeplan in der Praxis allmählich verschwindet.


Die Beibehaltung eines Gesetzes, das nur indirekt angewendet wird, ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit kaum zufriedenstellend. Dies führt zu Überlegungen, wie ein neuer BVG-Mindestplan aussehen könnte. Dieser sollte für die Bevölkerung besser als der aktuelle sein sowie finanziell und technisch realisierbar sein. Um ein Ersatzeinkommen zu bieten, das eine angemessene Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Ruhestand ermöglicht, müssen die ersten beiden Säulen zusammen ein Ersatzeinkommen von etwa 60% des Lohns am Ende einer vollständigen Karriere bieten. Die Rente wird berechnet, indem die Ersparnisse mit einem Umwandlungssatz multipliziert werden.

Die Senkung des Umwandlungssatzes, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung technisch unumgänglich ist, wurde bereits dreimal an der Urne abgelehnt. Dennoch ist keine Ausweitung des BVG-Mindestplanes möglich, ohne das Niveau der gesetzlichen Mindestgarantien abzuändern. Ohne eine Senkung des BVGMindestumwandlungssatzes gibt es also keine zulässige Erhöhung des obligatorischen Mindestsparens.

Damit die Senkung des Umwandlungssatzes überhaupt eine Chance hat, angenommen zu werden, muss die Vorlage eine Stärkung
des Sparens
beinhalten, um die Leistungen und Erwartungen aufrechtzuerhalten. Insbesondere der Medianverdiener muss von einer Verbesserung seiner Ersparnisse im neuen gesetzlichen Mindestplan profitieren, ohne dass die Versicherten mit niedrigeren Einkommen unter einer untragbaren Kürzung ihres Nettolohns leiden müssen. Dies bezeichnen wir als gezielten Sparaufschlag.

Teilzeitbeschäftigte, Mehrfachbeschäftigte und Selbstständige sollen dank des Wegfalls des Koordinationsabzugs ab dem ersten
Franken ihres Einkommens Beiträge zahlen. Die administrative Belastung wird durch die Beibehaltung der Eintrittsschwelle gemildert. Kurz und bündig lässt sich der neue Sparplan mit «eins-zweidrei- vier-fünf +6%» zusammenfassen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen gestaffelte Beiträge von 1% bis 5% auf den gesamten Lohn zahlen. Der Satz von 1% gilt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres und ermöglicht die Bildung von Ersparnissen ab Beginn der Erwerbstätigkeit. Er steigt dann mit jeder neuen Altersdekade progressiv an und erreicht mit 50 Jahren 5%. Danach bleibt er bis zur Pensionierung des Versicherten konstant bei 5%, um ältere Arbeitssuchende nicht zu benachteiligen. Darüber hinaus wird ein gezielter Sparzuschlag für alle Altersgruppen auf 6% festgelegt. Er wird paritätisch auf den Lohnanteil erhoben, der das Doppelte der Eintrittsschwelle übersteigt.

Über die Erhöhung der Sparbeiträge hinaus ist eine einfache und faire Übergangsmethode erforderlich. Der Entwurf sieht eine Aufwertung des BVG-Minimal-Schattenkontos im gleichen Umfang wie die Senkung des Umwandlungssatzes vor, um die Rentenanwartschaft auf das gesetzliche minimale Altersguthaben im Alter zu erhalten. Durch die detaillierte Analyse nach Alter und Lohn zum Zeitpunkt des Planwechsels kann gezeigt werden, dass alle Versicherten mit dem neuen Plan tatsächlich bessere Renten erhalten würden.

Schliesslich kann keine noch so technisch einwandfreie Reform in Kraft treten, wenn sie nicht die Zustimmung des Volkes findet.
Deshalb flossen die Vorschläge zur ersten Auflage dieses Buches sowie Reaktionen und Bemerkungen in die Überarbeitung des hier vorgestellten Modells der Altersvorsorge ein. Die Meinung der breiten Öffentlichkeit wurde von einer von Sotomo durchgeführten Umfrage untersucht und bei der Ausarbeitung des Modells berücksichtigt.

Brenda Duruz-McEvoy & Pierre-Gabriel Bieri

Studien

Dr. Patrick Eugster; Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Universität Luzern; IWP
Dr. Simon Stückelberger; Michael Hermann, Politikwissenschaftler; Sotomo

Centre Patronal meldet sich zurück und veröffentlicht eine zweite, aktualisierte Auflage seines Modells für die Reform der Altersvorsorge.

Im Jahr 2020 wurde der Grundstein für einen neuen Ansatz gelegt, mit dem Centre Patronal das finanzielle Gleichgewicht unserer sozialen Einrichtungen langfristig sichern will. Wichtigstes und zugleich zentrales Element ist erstens, die erste und die zweite Säule gemeinsam zu behandeln und zweitens, sich vom Konzept des gesetzlichen Rentenalters zu lösen. Denn dieses starre System weckt bei der Bevölkerung viele Ängste und ist Spielball vieler politischer Auseinandersetzungen. Stattdessen wurde als neues System die Anzahl Beitragsjahre vorgeschlagen, die ab dem Alter von 18 Jahren zu laufen beginnen. In der AHV wurde zudem ein Stabilisierungsmechanismus eingeführt, der aus einer Kombination von Erhöhungen der Beitragsdauer, der Mehrwertsteuer und der Lohnabgaben bestand. In der obligatorischen zweiten Säule wurde der Umwandlungssatz gesenkt (mit fairen und wirksamen Ausgleichsmassnahmen), der Koordinationsabzug abgeschafft, die Beitragssätze neu gestaffelt und die Selbstständigen der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt.

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Notwendige Anpassungen

In den vier Jahren seit der Veröffentlichung unseres Modells, haben sich einige Parameter geändert. Nach einer Erhöhung der Lohnbeiträge im Jahr 2020 führte die sogenannte Stabilisierungsreform der AHV ab 2024 zu einer weiteren Zusatzfinanzierung der ersten Säule aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie einer schrittweisen Anhebung des Rentenalters für Frauen. Zudem wird ab 2026 eine 13. AHV-Rente an AHV-Bezüger ausbezahlt, nachdem die entsprechende Volksinitiative im März 2024 angenommen wurde.

Andere Elemente blieben hingegen unverändert. Durch das Scheitern des Projekts BVG 21 im September 2024 sind die Bestimmungen der zweiten Säule unverändert in Kraft. Im März desselben Jahres scheiterte die Renteninitiative, welche eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre und eine Anpassung an die Lebenserwartung nach sich gezogen hätte.

Was sich ebenfalls nicht geändert hat, sind die grossen Trends. Laut BSV deuten die demografischen Perspektiven auch nach einigen methodischen Umwegen darauf hin, dass die Umlageergebnisse der AHV im Jahr 2026 in die roten Zahlen rutschen werden und dass die Defizite bis 2040 zunehmen werden (voraussichtlich auf CHF 6 Milliarden pro Jahr). Die Lebenserwartung steigt weiter an: 2023 beträgt sie 85,8 Jahre für Frauen und 82,2 Jahre für Männer. Im Alter von 65 Jahren beträgt die verbleibende Lebenserwartung 20,3 Jahre für Männer und 22,8 Jahre für Frauen.

Die Notwendigkeit, sich der nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge anzunehmen, bleibt somit mehr denn je bestehen. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV zu unterbreiten. Das BSV ist an der Arbeit. Das von Centre Patronal entworfene Modell kann als ein konkreter Vorschlag in diesem Zusammenhang angesehen werden.

Die Gliederung in der vorliegenden Adaption des Modells ist die gleiche wie diejenige, welche vor einigen Jahren vorgestell wurde. Selbstverständlich wurden einige Anpassungen vorgenommen, um die eingetretenen Neuerungen und die uns mitgeteilten Bemerkungen zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen wurden erneut von Prof. Christoph Schaltegger und Dr. Patrick Eugster von der Universität Luzern berechnet. Durch das Forschungsinstitut Sotomo wurde auch eine Umfrage wiederholt, in der die Bürger über das schweizerische Rentensystem im Allgemeinen, über mögliche Reformen und ihre Meinung zu einigen unserer Vorschläge befragt wurden.

Die politische Lage, die mittel- und langfristigen Perspektiven, wissenschaftliche Erwägungen sowie die öffentliche Meinung ermutigen uns, am Modell festzuhalten, dieses aber anzupassen.

Kombinierte Massnahmen

Centre Patronal ist überzeugt, dass die Ziele, die wir uns gesetzt haben, auch weiterhin Gültigkeit haben. Sie lassen sich in einem einzigen Vorschlag kombinieren und zusammenfassen: Aufbau eines Altersvorsorgesystems, das nachhaltig finanziert ist und das Leistungsniveau dank gemeinsamer Anstrengungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Steuerzahlern aufrechterhält.

Dieses letzte Element – d.h. ein Zusammenspiel der Anstrengungen durch alle Beteiligten – ist von grundlegender Bedeutung. Die Umfrage von Sotomo hat ergeben, dass eine Mehrheit der Bevölkerung es ablehnt, allein auf das einfachste und wirksamste Mittel zurückzugreifen, das in einer «simplen und plumpen» Erhöhung des Rentenalters bestehen würde. Will man das Grundprinzip der sich selbst tragenden sozialen Einrichtungen respektieren, müssen diese finanziert sein. Deshalb erfordern die auf dem Spiel stehenden Beträge und die gesellschaftliche Kohärenz zwangsläufig eine Vielfalt bzw. eine Mischung von Massnahmen.

Die Vorschläge von Centre Patronal tragen diesem Umstand Rechnung. Sie zielen darauf ab, zusätzliche Mittel in der ersten Säule (durch einkommensabhängige Beiträge und die Mehrwertsteuer) sowie in der zweiten Säule (durch Abschaffung des Koordinationsabzugs, Senkung des Umwandlungssatzes, Änderung der Gutschriftensätze und zusätzliche, gezielte Sparbeiträge) bereitzustellen. Ausserdem basieren sie auf dem neuen Ansatz des Übergangs vom Rentenalter zur Beitragsdauer, was ebenfalls für die AHV und das BVG zusätzliche Mittel generiert.

Wir hoffen, dass dieser multifunktionale Ansatz die Zustimmung einer Mehrheit der Bevölkerung finden kann, was in unserem direktdemokratischen System unverzichtbar ist. Die im Laufe der Zeit durchgeführten Meinungsumfragen zeigen, dass die befragten Bürger mehrheitlich der Meinung sind, dass «jeder seinen Beitrag» zu einer Reform des Systems leisten muss. Dies ist als Aufforderung zu verstehen und bestärkt Centre Patronal, an seinem Modell festzuhalten.

Eine nachhaltige, moderne und soziale Reform

Die Vorschläge von Centre Patronal sollen nachhaltig, modern sowie politisch und sozial akzeptabel sein.

Nachhaltigkeit ist heute der Massstab für jedes politische Projekt. Das bedeutet, im Umlageverfahren langfristig ausgeglichene Konti zu haben und im Kapitaldeckungsverfahren Quersubventionierungen zu vermeiden. Es bedeutet auch, der Bevölkerung ein umfassendes Bild davon zu präsentieren, wie jeder Einzelne im Ruhestand dastehen wird und wie man dies erreichen kann.

Die Reform, die wir vorschlagen, ist ausserdem modern und zwar nicht nur, weil sie bislang nie wirklich bekannt gemacht und berücksichtigt wurde, trotz einiger parlamentarischer Bestrebungen. Sie ist vor allem deshalb modern, weil sie mehrere der grossen Trends der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt: Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung, die Situation der Selbstständigen.

Das auf die Beitragsdauer ausgerichtete System bewirkt, dass die Jahre der Erwerbstätigkeit vor dem 21. Lebensjahr für den Anspruch auf eine AHV-Rente berücksichtigt werden. Dadurch zählen Unterschiede in der beruflichen Laufbahn, was vor allem Arbeitnehmern zugutekommt, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind, anstatt eine lange Ausbildung zu absolvieren. In der zweiten Säule werden die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes durch originelle Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration abgefedert. Eine gezielte Erhöhung der Beiträge ist vorgesehen, um ein ausreichendes Rentenziel für Personen aus der Mittelschicht zu erreichen, ohne die Situation der einkommensschwächsten Versicherten zu verschlechtern. Auch andere Massnahmen (Abschaffung des Koordinationsbetrags, neue Staffelung der Altersgutschriften) zeichnen sich durch eine starke soziale Komponente aus.

Für einen neuen Ansatz

Das Modell zur Reform der Altersvorsorge ist hauptsächlich das Ergebnis der Überlegungen von Mitarbeitenden von Centre Patronal. Die technischen und versicherungsmathematischen Kompetenzen unserer Geschäftsführer von Einrichtungen der Altersvorsorge wurden erneut herangezogen. Die politischen Überlegungen sind ebenfalls «hausgemacht» und tragen jüngsten Abstimmungen und Debatten Rechnung.

Wir haben von den externen Beiträgen der Herren Schaltegger und Eugster profitiert, die uns insbesondere dabei geholfen haben, das von uns vorgeschlagene System zur Stabilisierung der AHV zu artikulieren und die Solidität des Systems im Allgemeinen zu testen. Die Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo ergab ermutigende Ergebnisse.

Im Jahr 2020 passte die erste Ausgabe unserer Vorschläge suboptimal in den politischen Kalender. Dessen waren wir uns auch bewusst. Vier Jahre später ist dies nicht mehr der Fall. Die Aufgabe, unsere Vorsorge langfristig zu stabilisieren, ist das Ergebnis einer durch das Parlament angenommenen Motion. Es ist also an der Zeit, sich an die Arbeit zu machen. Wir ermutigen sowohl die Bundesverwaltung als auch die politischen Entscheidungsträger, das Problem von einem anderen Ende her anzugehen. Dies kann gelingen, wenn wir die Klippe des AHV-Rücktrittsalters, das die Debatte schon viel zu lange vergiftet, überwinden und ein nachhaltiges, modernes und soziales System der Altersvorsorge aufbauen.

Christophe Reymond, Generaldirektor Centre Patronal

 

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Die Altersvorsorge war im Jahr 2024 Gegenstand von drei Volksabstimmungen. Das Ergebnis ist eine Erhöhung der AHV-Leistungen aufgrund der Auszahlung einer 13. AHV-Rente, die ab 2026 erfolgen soll. Gleichzeitig wurde die Einführung eines Mechanismus zur automatischen Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung abgelehnt, obwohl dies einer Empfehlung der OECD entspräche. Schliesslich wurde auch die BVG-Reform aus Angst vor Leistungskürzungen und wegen mangelnder Klarheit der Vorlage abgelehnt.

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Aus diesen Abstimmungen folgt, dass die nachhaltige Finanzierung der AHV Priorität hat. Mit unserem Modell wird vorgeschlagen, mehrere Stabilisierungsmechanismen zu kombinieren, um die Sanierung durch eine Erhöhung der Einnahmen, aber auch durch eine Eindämmung des Ausgabenanstiegs zu erreichen. Dies würde zu einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer, der paritätischen Lohnbeiträge und der Beitragsdauer führen. Das Beitragsdauermodell (Lebensarbeitszeit) ist ein grundlegendes Element dieses Modells, weil damit das Verhältnis zwischen Beitragsdauer und Leistungsdauer differenziert betrachtet werden kann und Personen nicht benachteiligt werden, die sehr jung in den Arbeitsmarkt eingetreten sind.

Eine Reform der zweiten Säule wäre wünschenswert, um den gesetzlichen Mindestplan an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, ist aber nicht dringend erforderlich. Die paritätisch verwalteten Pensionskassen haben bereits die notwendigen Massnahmen ergriffen, um ihre Solidität zu gewährleisten. Damit eine Reform in einer Volksabstimmung angenommen werden kann, muss der neue BVG-Plan das Leistungsniveau für alle derzeitigen und künftigen Versicherten beibehalten. Darüber hinaus ist eine Ausweitung des gesetzlichen Mindestplans ohne eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% nicht möglich. Deshalb bedeutet die Aufrechterhaltung eines gleichwertigen Rentenniveaus zwangsläufig eine Erhöhung der Sparguthaben und damit der Arbeitnehmerbeiträge.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu erheblichen Anstrengungen in Form von Lohnbeiträgen für die erste und zweite Säule aufgerufen. In der ersten Säule sind mehrere alternative Finanzierungsquellen denkbar und legitim, da es sich um eine Universalversicherung handelt. In der zweiten Säule muss die für die Aufrechterhaltung der Leistungen erforderliche Finanzierung aus den Arbeitnehmerbeiträgen stammen. Bei einer gleichzeitigen Betrachtung beider Säulen erscheint es daher wünschenswert, dass mehrere Stabilisierungsachsen eingesetzt werden und dass die Erhöhung der Lohnbeiträge vorrangig in die zweite Säule fliesst.

Brenda Duruz-McEvoy, Direktorin Sozialversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Scheitern der Vorlage «Altersvorsorge 2020» hat Centre Patronal im September 2020 sein eigenes Projekt für eine nachhaltige, moderne und soziale Vorsorge vorgelegt. Die Anliegen sind aktueller denn je, erfordern aber eine Erneuerung des Modells.

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Nachhaltigkeit in der Vorsorge muss sich in einer soliden Finanzierung niederschlagen: heute und für zukünftige Generationen. Die Modernität erfordert eine Anpassung des Systems, um den Bedürfnissen der Versicherten zu entsprechen, einschliesslich neuer Arbeitsformen. Schliesslich ist die soziale Dimension im Bereich der Vorsorge grundlegend, um ein neues Gleichgewicht aufzubauen.

1. Säule (AHV)

Die Stabilisierung der AHV ist von grösster Bedeutung, um die Zahlung der aktuellen und zukünftigen Renten zu gewährleisten. Die Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat deren Dringlichkeit noch erhöht, da die Aussichten des Bundesamtes für Sozialversicherungen trotz der Korrektur des Berechnungsmodells weiterhin düster sind. Die erste Säule erfordert daher die vorrangige Aufmerksamkeit des Parlaments.

Unter den Vorschlägen ist ein Paradigmenwechsel hin zur Beitragsdauer hervorzuheben, die das Referenzrentenalter ersetzen soll. Dadurch kann eine bessere Solidarität zugunsten derjenigen eingeführt werden, die sehr früh ins Berufsleben eintreten und oft in körperlich belastenden Berufen arbeiten. Sie sollen in den Genuss einer vollen Rente kommen, ohne länger als andere Beiträge einzahlen zu müssen.

Um die Gefahr für die Finanzierung der AHV-Leistungen zu beheben, schlägt das gewählte Modell vor, an drei Achsen anzusetzen. Eine ausgewogene Verteilung der Anstrengungen wird erreicht durch: Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Lohnabgaben und der Beitragsdauer. Eine spezifische Studie von Prof. Schaltegger und Dr. Patrick Eugster ermöglicht es, die Auswirkungen dieser Massnahmen in mehreren Varianten darzustellen.

2. Säule (BVG)

Bei der beruflichen Vorsorge ist die Dringlichkeit einer Reform erheblich geringer als bei der AHV. Die zweite Säule ist aufgrund ihrer dezentralen Organisation bereits in der Lage, sich an die unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Der derzeitige gesetzliche Mindestrahmen des BVG schadet der Solidität des Systems nicht: Die Kassen haben es bereits überwiegend geschafft, sich von unrealistischen Garantien zu befreien, indem sie ihre Vorsorgepläne erweitert haben. Infolgedessen wird es für Unternehmen immer schwieriger, ein Angebot für eine gesetzliche Mindestdeckung zu finden. Im Klartext: Das Ausbleiben einer Reform hat zur Folge, dass der vom BVG beschriebene Vorsorgeplan in der Praxis allmählich verschwindet.

Die Beibehaltung eines Gesetzes, das nur indirekt angewendet wird, ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit kaum zufriedenstellend. Dies führt zu Überlegungen, wie ein neuer BVG-Mindestplan aussehen könnte. Dieser sollte für die Bevölkerung besser als der aktuelle sein sowie finanziell und technisch realisierbar sein. Um ein Ersatzeinkommen zu bieten, das eine angemessene Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Ruhestand ermöglicht, müssen die ersten beiden Säulen zusammen ein Ersatzeinkommen von etwa 60% des Lohns am Ende einer vollständigen Karriere bieten. Die Rente wird berechnet, indem die Ersparnisse mit einem Umwandlungssatz multipliziert werden.

Die Senkung des Umwandlungssatzes, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung technisch unumgänglich ist, wurde bereits dreimal an der Urne abgelehnt. Dennoch ist keine Ausweitung des BVG-Mindestplanes möglich, ohne das Niveau der gesetzlichen Mindestgarantien abzuändern. Ohne eine Senkung des BVG Mindestumwandlungssatzes gibt es also keine zulässige Erhöhung des obligatorischen Mindestsparens.

Damit die Senkung des Umwandlungssatzes überhaupt eine Chance hat, angenommen zu werden, muss die Vorlage eine Stärkung des Sparens beinhalten, um die Leistungen und Erwartungen aufrechtzuerhalten. Insbesondere der Medianverdiener muss von einer Verbesserung seiner Ersparnisse im neuen gesetzlichen Mindestplan profitieren, ohne dass die Versicherten mit niedrigeren Einkommen unter einer untragbaren Kürzung ihres Nettolohns leiden müssen. Dies bezeichnen wir als gezielten Sparaufschlag.

Teilzeitbeschäftigte, Mehrfachbeschäftigte und Selbstständige sollen dank des Wegfalls des Koordinationsabzugs ab dem ersten
Franken ihres Einkommens Beiträge zahlen. Die administrative Belastung wird durch die Beibehaltung der Eintrittsschwelle gemildert. Kurz und bündig lässt sich der neue Sparplan mit «eins-zweidrei- vier-fünf +6%» zusammenfassen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen gestaffelte Beiträge von 1% bis 5% auf den gesamten Lohn zahlen. Der Satz von 1% gilt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres und ermöglicht die Bildung von Ersparnissen ab Beginn der Erwerbstätigkeit. Er steigt dann mit jeder neuen Altersdekade progressiv an und erreicht mit 50 Jahren 5%. Danach bleibt er bis zur Pensionierung des Versicherten konstant bei 5%, um ältere Arbeitssuchende nicht zu benachteiligen. Darüber hinaus wird ein gezielter Sparzuschlag für alle Altersgruppen auf 6% festgelegt. Er wird paritätisch auf den Lohnanteil erhoben, der das Doppelte der Eintrittsschwelle übersteigt.

Über die Erhöhung der Sparbeiträge hinaus ist eine einfache und faire Übergangsmethode erforderlich. Der Entwurf sieht eine Aufwertung des BVG-Minimal-Schattenkontos im gleichen Umfang wie die Senkung des Umwandlungssatzes vor, um die Rentenanwartschaft auf das gesetzliche minimale Altersguthaben im Alter zu erhalten. Durch die detaillierte Analyse nach Alter und Lohn zum Zeitpunkt des Planwechsels kann gezeigt werden, dass alle Versicherten mit dem neuen Plan tatsächlich bessere Renten erhalten würden.

Schliesslich kann keine noch so technisch einwandfreie Reform in Kraft treten, wenn sie nicht die Zustimmung des Volkes findet. Deshalb flossen die Vorschläge zur ersten Auflage dieses Buches sowie Reaktionen und Bemerkungen in die Überarbeitung des hier vorgestellten Modells der Altersvorsorge ein. Die Meinung der breiten Öffentlichkeit wurde von einer von Sotomo durchgeführten Umfrage untersucht und bei der Ausarbeitung des Modells berücksichtigt.

Brenda Duruz-McEvoy & Pierre-Gabriel Bieri

Studien

Dr. Patrick Eugster; Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Universität Luzern; IWP
Dr. Simon Stückelberger; Michael Hermann, Politikwissenschaftler; Sotomo

06.03.2025: Altersvorsorge – unser aktualisierter Reform Vorschlag

Das Modell, das der Wirtschaft als auch der Politik vorgeschlagen wird, beruht in seiner Gesamtheit auf der Überzeugung, dass die Altersvorsorge nachhaltig finanziert werden muss (unter Verzicht auf ein Flickwerk, das die Schwierigkeiten nur auf die lange Bank schiebt), und dass diese Finanzierung auf einer gerechten und sozialverträglichen Lastenverteilung beruhen muss.


28.02.2025: Medienkonferenz

Centre Patronal stellt sein aktualisiertes Modell zur Reform der Altersvorsorge der Öffentlichkeit und den Medien vor.


18.02.2025: Vorstellung Neuauflage des Modells Centre Patronal

Auf Einladung von Frau Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider präsentiert Centre Patronal die aktualisierte Version seines Reformvorschlags für eine nachhaltige, moderne und soziale Altervorsorge.

Weiterführende Informationen

22.05.2024: “Bei der grossen Reform den Turbo zünden, nicht bei der 13. AHV-Rente

Anstatt bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente isoliert im Schnellverfahren ein weiteres Mal Lohnkosten und Steuern zu erhöhen, ist zügig die nächste AHV-Reform aufzugleisen, um die AHV und deren Finanzierung ganzheitlich zukunftstauglich zu machen.


14.03.2024: Parlamentarische Initiative

Nationalrätin Céline Amaudruz reicht eine parlamentarische Initiative ein mit dem Titel „Ersatz des Konzepts des Rentenalters durch jenes der Anzahl Beitragsjahre. Ein geeigneter Schritt hin zu einem sozial gerechteren Rentensystem“. Der Text ihrer parlamentarischen Initiative bezieht sich ausdrücklich auf das Modell, das von Centre Patronal ausgearbeitet und vorgeschlagen wurde. Dank Frau Amaudruz wird ein Vorschlag der Privatwirtschaft aufgenommen und im Parlament thematisiert.


03.03.2024: “Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente”

Volk und Stände haben die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die Neuerungen treten 2026 in Kraft. Da die Initiative keine Angaben dazu gemacht hat, wie die zusätzlichen Kosten pro Jahr finanziert werden sollen, muss vom Parlament bestimmt werden, woher die erforderlichen Mehreinnahmen kommen sollen.


16.06.2023: Unverständlicher Salto rückwärts

Zu Beginn der Woche sorgte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) für eine riesige Überraschung – und zugegebenermassen auch für eine riesige Enttäuschung – als sie ankündigte sich zu weigern, den ihr einige Tage zuvor erteilten Auftrag zu erfüllen, einen Gegenentwurf zur Renteninitiative auszuarbeiten. Die Forderung nach einem Gegenentwurf, die am 5. Juni vom Nationalrat unterstützt wurde, war gerechtfertigt und die Kehrtwende der mit dieser Aufgabe betrauten Kommissionsmitglieder ist unverständlich.


Stellungnahme zum Entscheid des Nationalrats vom 05.06.2023: Sinnvolles JA für die Ausarbeitung eines modernen, nachhaltigen und sozialen Gegenvorschlags zur Renteninitiative!

Das Parlament weist die Renteninitiative zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags an die vorberatende Kommission zurück. Centre Patronal begrüsst diesen Entscheid. Damit wurde erkannt, dass die AHV langfristig für heutige und zukünftige Generationen gesichert werden muss. Und dies ohne Verzögerung. Will ein Gegenvorschlag vor dem Volk bestehen, ist die Kommission gut beraten, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der ein Lebensarbeitszeitmodell auf der Basis von geleisteten Beitragsjahren beinhaltet sowie einen Mechanismus für eine Schuldenbremse einführt.


Medienresonanz zur Abstimmung vom 25. September 2022

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Erfreut stellen wir fest, dass Nationalrat Andri Silberschmidt eine Idee aufgreift, die Centre Patronal initiert hat: das Modell Beitragsdauer statt fixes Rentenalter.


Eidgenössische Abstimmung vom 25. September 2022

Das Schweizer Volk stimmt am 25. September erneut über eine AHV-Reform ab, nachdem ähnliche Vorlagen 2004 und 2017 gescheitert waren. Besonders die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sorgt für Gesprächsstoff. Brenda Duruz McEvoy, Vorsorgespezialistin Centre Patronal, dazu: “Die AHV-Reform wird zur Beseitigung der Ungleichheiten beitragen”


Anhörung in der SGK-N, 04.02.2021

Heute fand in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats die Anhörung zur geplanten Reform der beruflichen Vorsorge des Bundesrates statt, genannt BVG Reform 2021. Centre Patronal als Vertreter der Privatwirtschaft und Sozialpartner konnte im Hearing seinen Standpunkt darlegen.


Medienkonferenz 30.09.2020

Centre Patronal schlägt einen Paradigmenwechsel vor und stellt seinen Vorschlag für eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge vor.