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- Arbeitsmarkt, Politik, Wirtschaft - Markus Hugentobler

Wichtige Personenfreizügigkeit für den Schweizer Arbeitsmarkt

Wichtige Personenfreizügigkeit für den Schweizer Arbeitsmarkt. Am 24. Juni 2024 hat das SECO den aktuellen Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen publiziert. Das Bild zeigt dazu die Passkontrolle an einem Flughafen mit dem EU-Logo drauf.

Wichtige Personenfreizügigkeit für den Schweizer Arbeitsmarkt. Am 24. Juni 2024 hat das SECO den aktuellen Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen publiziert. Untersucht wurden die Auswirkungen des freien Personenverkehrs auf die Entwicklung der Migrationsströme, den Arbeitsmarkt und die Sozialleistungen. Obschon die Schweiz für ausländische Arbeitskräfte attraktiv bleibt, profitieren alle davon: der Staat durch höhere Steuereinnahmen, unsere Sozialwerke durch höhere Beiträge und die im Inland Beschäftigten durch höhere Löhne.

Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgedeckt

Seit 22 Jahren ist das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU/EFTA (FZA) in Kraft. Die Nachfrage des Schweizer Arbeitsmarkts nach Arbeitskräften aus dem europäischen Raum ist vor dem Hintergrund eines robusten Beschäftigungswachstums (+2.0%), einer historisch tiefen Arbeitslosenquote (2.3%) und zunehmender Rekrutierungsschwierigkeiten der Unternehmen hoch. Im Jahr 2023 sind rund 68’000 EU/EFTA-Staatsangehörige netto in die Schweiz zugewandert.

Diese Zugewanderten weisen gemäss dem Bericht eine hohe Erwerbsbeteiligung und eine günstige Qualifikationsstruktur auf. Nicht nur der Anteil qualifizierter Arbeitskräfte in anspruchsvollen Tätigkeiten ist nach wie vor hoch. Die Schweizer Wirtschaft ist auch bei der Rekrutierung von vorwiegend niedrig qualifizierten Arbeitskräften für einfachere Tätigkeiten, primär in Gastgewerbe, Bau und Industrie, auf Zuwanderung aus dem EU-Raum angewiesen.

Damit dient die Personenfreizügigkeit an beiden Enden des Qualifikationsspektrums der Deckung der Nachfrage nach denjenigen Arbeitskräften, die im Inland nicht oder nicht in ausreichender Anzahl verfügbar sind.

Zuwanderung und Beschäftigungswachstum bringen Wohlstand

Der Bericht zeigt auf, dass im Vergleich zu Österreich, den Niederlanden, Belgien und Norwegen das Beschäftigungswachstum in der Schweiz in besonderem Masse von der Zuwanderung abhängt. Dies, weil die einheimische Bevölkerung im Erwerbsalter und damit das inländische Arbeitskräftepotenzial in den letzten 20 Jahren nur noch schwach wuchs, obschon es besser ausgeschöpft wurde. Die Erwerbsbeteiligung der Schweizer Bevölkerung ist im internationalen Vergleich hoch und die Arbeitslosigkeit tief. Das demografische Potential der Schweiz ist demnach weitgehend ausgeschöpft (Potenzial bestünde wohl bei weniger Teilzeitarbeit und vermehrter Erwerbstätigkeit der Frauen).

Nach Deutschland und Italien ist die Schweiz das drittwichtigste Zielland innereuropäischer Arbeitskräftemobilität. Zuwanderung geht mit Beschäftigungswachstum einher, wobei der Bezug wechselseitig ist: Mit der Zuwanderung steigt der Bedarf nach lokalen Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im Baugewerbe als auch in den Bereichen persönliche Dienstleistungen, Handel, Transport, Bildung und Gesundheit, was auch diesseitig zu einer steigenden Arbeitskräftenachfrage führt. Mobile Arbeitskräfte werden also von der Arbeitskräftenachfrage in wachsenden Volkswirtschaften angezogen und ermöglichen dort einen stärkeren Beschäftigungszuwachs.

Der Schweiz gelingt es zudem, auch Personengruppen für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, deren Einwanderung ursprünglich nicht mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stand. Zeigte der Bericht von 2017 noch auf, dass vor allem Personen aus sog. Drittstaaten ausserhalb der EU/EFTA, welche im Rahmen des Familiennachzugs oder über den Asylweg zugewandert waren, Mühe mit der Erwerbsintegration hatten, gelingt der Schweiz die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten aus Drittstaaten gemäss dem aktuellen Bericht nun gut. Damit nutzt sie die Zuwanderung in hohem Masse für den Arbeitsmarkt und die Wohlstandsentwicklung.

Positive Effekte für alle, keine Mehrbelastung der Sozialwerke

Laut Lohnstrukturerhebung wuchs der Medianlohn für eine Vollzeitstelle zwischen 2012 und 2022 um durchschnittlich 0.5% pro Jahr. Höhere Löhne generieren höhere Steuereinnahmen. Zugewanderte aus dem EU/EFTA-Raum tragen zudem anteilsmässig mehr an Beiträgen zur umlagefinanzierten ersten Säule (AHV/IV/EO) bei als sie an Leistungen daraus beziehen, weil die meisten EU/EFTA-Zugewanderten im erwerbsfähigen Alter, also jünger als die bereits ansässige Bevölkerung sind. Ihre Beitragsleistungen sind aufgrund höherer Erwerbsbeteiligung und Einkommen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen besonders hoch.

Andererseits zahlen ausländische Arbeitskräfte anteilsmässig weniger in die Arbeitslosenversicherung ein, als sie beziehen, insbesondere weil zugewanderte Personen oft in instabilen, zum Beispiel saisonalen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko einhergehen. Dennoch ist zu vermuten, dass es sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Zuge des Integrationsprozesses demjenigen der Ansässigen angleicht, denn die Unterschiede in der Arbeitslosenquote zwischen Zugewanderten und Einheimischen blieben über die Jahre weitgehend konstant und beide Quoten erreichten im Berichtsjahr einen historisch tiefen Stand. Gleiches gilt für die Sozialhilfequote. Also: Weiter so auf dem Königsweg!

Weiterführende Informationen zum Beitrag “Wichtige Personenfreizügigkeit für den Schweizer Arbeitsmarkt”:

Medienmitteilung Staatsekretariat für Wirtschaft SECO vom 24.06.2024: Personenfreizügigkeit: Hohe Zuwanderung bei wachsender Beschäftigung

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Markus Hugentobler,
Verbandsmanager Rechtsberatung / Referent

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