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Sommersession: Bundesfinanzen und Sozialpolitik auf Kurs halten

Bild zeigt den NR-Saal.

Sommersession: Bundesfinanzen und Sozialpolitik auf Kurs halten. Die Sommersession der Eidgenössischen Räte findet vom 27. Mai bis zum 14. Juni statt. Von den besonders beachtenswerten Geschäften betreffen mehrere die Finanzen des Bundes, andere die Sozialpolitik.

Solide Finanzen aufrechterhalten

Im Finanzbereich wird der Nationalrat insbesondere über den Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 (Geschäft 24.016) zu entscheiden haben. Der vom Bundesrat vorgelegte Text schlägt hauptsächlich vor, den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung zu reduzieren (insgesamt 1,25 Milliarden Franken im Zeitraum 2025-2029), da die Finanzlage der Arbeitslosenversicherung zufriedenstellend ist. Der ursprüngliche Vorschlag, den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer zu senken, der zum Zeitpunkt der Konsultation umstritten war, wurde glücklicherweise aus dem Entwurf herausgenommen. Dieser dürfte daher leicht akzeptiert werden, obwohl der Finanzausschuss bereits darauf hingewiesen hat, dass er nicht ausreichen wird, um den Haushalt langfristig zu stabilisieren, und dass weitere Massnahmen zur Senkung der Ausgaben ergriffen werden müssen.

Der Ständerat wird seinerseits die von seiner Finanzkommission eingereichte Motion 24.3395 prüfen, die Entlastungsmassnahmen unter Einbezug der gebundenen Ausgaben (Ausgaben, die sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben und im Rahmen des Budgets nur schwer veränderbar sind) fordert. Das steigende Gewicht der gebundenen Ausgaben (65% gegenüber 55% vor zehn Jahren) rechtfertigt eine kritische Überprüfung. Allerdings nur unter der Bedingung, dass dies nicht zu Lasten der Kantone geht, indem die ihnen zustehenden Beträge gekürzt werden oder sie gezwungen werden, mehr Ausgaben zu übernehmen. Die Motion kann also an den Bundesrat überwiesen werden, aber es ist Sache des Bundesrates, eine faire Abwägung der möglichen Haushaltsentlastungen vorzunehmen. Das Postulat 24.3376 „Finanzierung der AHV durch eine Bundeserbschaftssteuer“ wird die Kantonskammer hingegen mit Nachdruck ablehnen: Die Erbschaftssteuer ist eine kantonale Kompetenz und darf keinesfalls verschärft werden.

Im Zusammenhang mit der Armeefinanzierung wird der Ständerat – hoffentlich negativ – über die berühmte Motion 24.3467 abstimmen, die Ende April von der Sicherheitspolitischen Kommission eingereicht wurde. Diese fordert, die Armee und die Hilfe für die Ukraine über einen Fonds von 15 Milliarden zu finanzieren, der nicht der Schuldenbremse unterliegt. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist besonders in Zeiten knapper Kassen, in denen der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Budgets hart ist, unerlässlich. Aus demselben Grund wird die kleine Kammer gut beraten sein, das Postulat 24.3042 „Wehranleihe. Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die Armee“ abzulehnen.

Verschiedene sozialpolitische Fragen

Im Bereich der Sozialpolitik wird sich der Ständerat mit den Motionen 23.3212 und 23.3239 befassen, beide mit dem Titel „AHV-Renten für die bedürftigen Rentnerinnen und Rentner erhöhen“, wobei die zweite vom Nationalrat im vergangenen Dezember angenommen wurde. In der Zwischenzeit hat das Volk über eine 13. AHV-Rente abgestimmt, so dass eine solche Forderung nicht mehr in Frage kommt. Die Berechnungsformel für die AHV-Renten, deren Verbesserung die Motionen fordern, begünstigt bereits heute niedrige Einkommen.
Ebenfalls im Ständerat wird es sich lohnen, die Motion 24.3221 „13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen“ zu unterstützen. Die Initianten forderten für Altersrentner ausdrücklich eine „13. Rente“, die als „jährlicher Zuschlag“ und nicht als Erhöhung der zwölf Monatsrenten dargestellt wurde. Die 13. Rente als eine separate und von den regulären Leistungen getrennte Leistung zu betrachten, wird einen Automatismus verhindern. Dies ermöglicht es dem Parlament, die Finanzierung und die Modalitäten der Gewährung festzulegen, insbesondere im Hinblick auf Invalidenrenten und Rentenzahlungen ins Ausland, ohne unerwünschte Auswirkungen auf die Grenzbeträge der zweiten Säule.

Der Nationalrat wird sich mit der parlamentarischen Initiative 20.406 befassen, die fordert, dass Arbeitgeber Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen können. Eigentlich können sie das bereits, aber nur, wenn sie ihre Position als Arbeitgeber vollständig und endgültig aufgegeben haben, um Missbräuche zu vermeiden, die in der Vergangenheit aufgetreten sind. Einige Verfahren können erleichtert oder beschleunigt werden, aber das Grundprinzip sollte nicht geändert werden.

Zwei weitere zu unterstützende Objekte

Zu den weiteren erwähnenswerten Geschäften gehört der Verpflichtungskredit zugunsten des Programms des Bundesrates zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (23.076). Das Projekt des elektronischen Patientendossiers scheint heute ins Stocken geraten zu sein, doch auch im Gesundheitsbereich wird ein gewisser Grad an Digitalisierung nicht ausbleiben, um die Effizienz zu steigern. Schliesslich ist zu hoffen, dass der Ständerat die Initiative des Kantons St. Gallen (23.304) gut aufnimmt, die verlangt, dass Personen mit einer Berufsmaturität prüfungsfrei Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen erhalten. Die Aufhebung dieser Hürde wird dazu beitragen, den Lehrermangel zu überwinden und sowohl die Attraktivität der Berufsmaturität als auch die Vielfalt des Lehrkörpers zu erhöhen.

Zusammenfassung Nationalrat

Montag, 3. Juni:

  • 23.076 Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté): JA

Dienstag, 4. Juni: 

  • 24.016 Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025: JA

Donnerstag, 13. Juni:

  • 20.406 „Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein“: NEIN

    Zusammenfassung Ständerat

    Mittwoch, 29. Mai: 

    • 23.076 Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté): JA
    • 23.304 „Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die pädagogischen Hochschulen. Eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel“: JA
    • 23.3212 und 23.3239 „AHV-Renten für die bedürftigen Rentnerinnen und Rentner erhöhen“: NEIN

    Montag, 3. Juni:

    • 24.3467 Ausserordentlicher Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa: NEIN

    Dienstag 4. Juni :

    • 24.3221 „13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen“: JA

    Donnerstag, 6. Juni:

    • 24.3042 „Wehranleihe. Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die Armee“: NEIN
    • 24.3376 „Finanzierung der AHV durch eine Bundeserbschaftssteuer“: NEIN
    • 24.3395 „Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben miteinschliesst“: JA

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    Pierre-Gabriel Bieri,
    Responsable politique institutions et sécurité

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