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Sessions-Rückblick: Fokus CO2-Gesetz

Bild zeigt den Nationalratssaal im Schweizer Parlament.

Sessions-Rückblick: Fokus CO2-Gesetz ist unter Dach und Fach. Nach dem Misserfolg von 2021 ändert das letzte Woche vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz den Kurs: Statt einer Verteuerung der Energie, liegt der Fokus auf Anreize und Innovation. Mit dieser erfolgreichen Revision und der Revision der Energiegesetzgebung („Mantelerlass“), die noch vors Volk muss, legt die Schweiz den Grundstein für eine vernünftige und verantwortungsvolle Klima- und Energiepolitik.

Der zweite Anzug sitzt

Ein erster Versuch zur Revision des CO2-Gesetzes, das Steuern (Verteuerung der Mobilität und der Wohnkosten) und Verbote im Visier hatte, scheiterte im Frühjahr 2021 vor dem Volk. Daraufhin wurde die Arbeit wieder aufgenommen, ein neuer Entwurf vom Bundesrat ausgearbeitet und in der Schlussabstimmung des Parlaments letzte Woche angenommen. Ein neues Gesetz, das liberaler, realistischer und pragmatischer ist als die Vorgängerversion. Der Abschluss dieses langen Prozesses ist eine Erleichterung. Bundesrat Albert Rösti verpflichtete sich, die notwendigen Verordnungen rasch auszuarbeiten, damit die Revision am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Das CO2-Gesetz dient der Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Schweiz: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um die Hälfte gesenkt werden und ab 2050 soll das Ziel „Netto-Null“ erreicht werden. Die Frage ist nur, auf welchem Weg?

Mindestens das Versprechen, den Volkswillen zu respektieren und auf eine stärkere Besteuerung von Energie zu verzichten wurde gehalten. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bleibt auf ihrem derzeitigen Niveau – das im internationalen Vergleich bereits extrem hoch ist. Alle Unternehmen haben künftig die Möglichkeit, von der Steuer befreit zu werden, wenn sie Zielvereinbarungen über die Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen abschliessen. Auch der etwas exotische Vorschlag einer massiven Besteuerung von Privatflügen fiel im Parlament durch.

„Das Versprechen, den Volkswillen zu respektieren und auf eine stärkere Besteuerung von Energie zu verzichten, wurde gehalten.“

Effizienz auch durch Massnahmen im Ausland anstreben

Die Parlamentarier verwarfen ausserdem einige schwer umsetzbare Ideen, wie z. B. die Einführung eines Mindestanteils an synthetischem Treibstoff im Benzin – eine zweifellos interessante Neuerung, deren offizielle Überwachung jedoch einen teuren Verwaltungsapparat auf Kosten der Verbraucher nach sich gezogen hätte.

Erfreulich ist auch, dass das neue Gesetz nicht genau beziffert, welcher Anteil der CO2-Reduktion im Inland und welcher im Ausland zu erreichen ist. Der Text spricht lediglich von einer Hauptanstrengung im Inland und überlässt es dem Bundesrat, die Details festzulegen. Das ist eine weise Entscheidung; unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ist es sinnvoller, Massnahmen in Ländern zu finanzieren, die viel CO2 ausstossen und in denen pro investierten Franken eine viel grössere Reduktion erzielt werden kann als in der Schweiz.

So entsteht ein realistisches CO2-Gesetz, das die Ressourcen, die Technologie und die Beitragskapazität der verschiedenen betroffenen Akteure berücksichtigt, ohne die gesetzten Ziele zu hinterfragen, die nach wie vor besonders ehrgeizig sind.

Eine an die Energiepolitik gekoppelte Klimapolitik

Um diese Ziele zu erreichen, gilt es nun, auf erneuerbare Energien zu setzen, deren Anteil massiv zu erhöhen ist. Diesem Ziel dient das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das im September 2023 von den eidgenössischen Räten angenommen und gegen das anschliessend das Referendum ergriffen wurde; es kommt am 9. Juni vor die Urne. Dieses Gesetz ist ein „Mantelerlass“, d.h. es wird gleichzeitig das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. Besonders hervorzuheben sind die Genehmigungsverfahren, die derzeit viele Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien verzögern. Sie sollen vereinfacht und verkürzt werden. Das Ziel besteht auch ganz allgemein darin, die Energiesicherheit der Schweiz zu erhöhen, indem die Kapazitäten der einheimischen Stromproduktion ausgebaut werden. Auch wenn die befürchtete Stromknappheit im Winter 2022-2023 verhindert werden konnte – die Stromversorgung im Winter bleibt eine ernsthafte Sorge, auch weil die Produktion von Strom mit Wasserkraft während des Winters gering ist. Klar ist, dass Strom in den kommenden Jahren immer wichtiger wird, da er ein wirksames Instrument zur Verringerung der Treibhausgasemissionen darstellt – wenn er denn fossilfrei hergestellt wird.

Mit dem neuen CO2-Gesetz und der Revision der Energiegesetzgebung, die das Centre Patronal unterstützt, erhält die Schweiz eine vernünftige und verantwortungsvolle Klima- und Energiepolitik. Dies ist dem Engagement von Bundesrat Rösti und einem Parlament zu verdanken, welches weniger ideologisch geprägt ist als früher.

Weitere Resultate aus der Frühjahrssession

Die Resultate entsprechen den von Centre Patronal abgegebenen Empfehlungen. 

23.055

  • Ausbauschritte der Bahninfrastruktur und „Perspektive Bahn 2050“: JA
  • Von beiden Räten angenommen

23.049 

  • Tabakproduktegesetz: der Mehrheitsmeinung der Kommission folgen (ausser bei Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Art. 20 Abs. 1 Bst. b: der Minderheit der Kommission und dem Ständerat folgen)
  • Der Nationalrat hat Nichteintreten beschlossen

23.3668

  • Motion Français „Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf“: JA
  • Vom Nationalrat angenommen, das Geschäft ist definitiv angenommen

21.317

  • Standesinitiative Kanton BS für Individualbesteuerung: NEIN
  • Der Nationalrat hat beschlossen, keine Folge zu geben

20.456

  • Parlamentarische Initiative Candinas, Bundesgesetz über die Zweitwohnungen: JA
  • Von beiden Räten angenommen

 23.4371

  • Interpellation Broulis „Waffenplatz Payerne (Arbeitsstellen und Lärmbelastungen)“: JA
  • Der Bundesrat hat am 14.02.2024 Stellung genommen

21.4516

  • Motion Schilliger „Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern“: JA
  • Vom Ständerat angenommen, das Geschäft ist definitiv angenommen

23.4152

  • Postulat Burkart „Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen“: JA
  • Vom Ständerat angenommen, überwiesen an den Bundesrat

23.300 / 23.305 / 23.313  

  • Standesinitiativen LU, GR und BL für Individualbesteuerung: NEIN
  • Der Ständerat hat beschlossen, keine Folge zu geben

22.439

  • Parlamentarische Initiative Amoos „Freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn“: NEIN  
  • Der Ständerat hat keine Folge gegeben, das Geschäft ist erledigt

Weiterführende Infromationen:

Bundesamt für Energie BFE, Abstimmung am 9. Juni 2024: Vorlage für eine sichere Stromversorgung



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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