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Bundesunterstützung Kinderkrippen: eine heikle Konstellation

Bundesunterstützung Kinderkrippen: eine heikle Konstellation. Seit mehr als zwanzig Jahren versucht der Bund, sich an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu beteiligen. Heute, hin- und hergerissen zwischen der Notwendigkeit, die Bundesausgaben zu senken, und der sozialdemokratischen Drohung, die Rechnung explodieren zu lassen, versucht das Parlament, sich mit der Schaffung einer neuen Betreuungszulage auf Kosten der Arbeitgeber aus der Affäre zu ziehen. Die Kommission des Nationalrats wird sich Ende Januar über dieses knifflige Dossier beugen.
Ein befristetes Programm seit mehr als 20 Jahren
Die Dampfwalze des Bundes steht nie still. Er findet immer neue Bereiche, in denen eine schwerfällige und zentralisierende Gesetzgebung die flexibleren und vielfältigeren Lösungen der Kantone oder Gemeinden oder sogar des Privatsektors ersetzen soll. Dies zeigt sich heute erneut in der heiklen Frage der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Die Frage ist in der Tat heikel, denn es handelt sich um ein echtes Anliegen, einerseits für Paare, bei denen beide Elternteile berufstätig sind und daher nach Lösungen für die Betreuung ihrer Kinder suchen, andererseits für Unternehmen, die stets darauf bedacht sind, genügend Arbeitskräfte zu finden, und daher vermeiden möchten, dass rein praktische Erwägungen Eltern von einer Berufstätigkeit abhalten. Nach und nach entwickelte sich eine Fülle von Hilfen seitens der Unternehmen, der Gemeinden und der Kantone, um Krippenplätze zu schaffen oder sich an deren Finanzierung zu beteiligen.
Bereits Anfang der 2000er Jahre wollte der Bund mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) eingreifen, das ein „befristetes Impulsprogramm“ einführen sollte. Man erinnere sich, dass zur gleichen Zeit parallel dazu die föderale Dampfwalze die Verstaatlichung und Zentralisierung der Kinderzulagen vorbereitete – die der Arbeitswelt entspringen, von den Arbeitgebern finanziert und damals auf kantonaler Ebene verwaltet wurden. Nach einer eher emotional als rational geführten Kampagne gingen 2006 die Kinderzulagen im Bundesrecht auf – das den Arbeitgebern grosszügigerweise erlaubte, sie weiterhin zu finanzieren.
Mehr regulieren, weniger ausgeben
Um auf die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung zurückzukommen: Das befristete Programm wurde mehrmals verlängert und ist nach über 20 Jahren immer noch in Kraft. Nun kommt es jedoch aus zwei entgegengesetzten Lagern unter Druck: Von rechts wird die Notwendigkeit, die Bundesfinanzen zu sanieren, als Grund genannt, die Subventionen einzustellen. Dies hat der Bundesrat vorgeschlagen. Auf der linken Seite fordert eine Volksinitiative der Sozialdemokratischen Partei, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zu einer neuen öffentlichen Dienstleistung wird, die zu zwei Dritteln vom Bund finanziert wird, was seine Ausgaben in die Höhe triebe. Der Vorschlag ist unverantwortlich, aber so ausgestaltet, dass er die Mehrheit der Bevölkerung ansprechen wird.
Während der Nationalrat „lediglich“ die Fortführung der Bundessubventionierung von Kinderkrippen in Erwägung zog, stimmte der Ständerat im Dezember für eine Lösung, die man zynisch als genial bezeichnen könnte: Im Bundesgesetz über die Familienzulagen soll eine neue Betreuungszulage eingeführt werden, die wie die anderen Familienzulagen von den Arbeitgebern unter der Federführung der Kantone finanziert wird.
Dieses neue Betreuungsgeld würde für jedes Kind bis zum Alter von acht Jahren gewährt, sofern es in einem institutionellen Rahmen betreut wird (private oder öffentliche Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit). Der Betrag beliefe sich auf mindestens 100 CHF pro Monat für einen Tag Betreuung pro Woche, plus 50 CHF für jeden weiteren halben Tag Betreuung.
„Die Intervention des Bundes wird die Unternehmen von ihrer Verantwortung entbinden, ohne den Wunsch nach mehr und besser finanzierten Kinderkrippen in nennenswertem Umfang erfüllen zu können.“
Eine Lösung, die nicht viel lösen wird
Der Nationalrat muss sich nun zu dieser Lösung äussern; seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur wird sich ab dem 30. Januar mit diesem umfangreichen Dossier (Geschäft 21.403) befassen. Die Aussicht, die föderale Dampfwalze zu stoppen, scheint jedoch eher unrealistisch, vor allem angesichts der drohenden sozialdemokratischen Initiative.
Die Mitglieder der Kommission werden dennoch über die Komplexität der gewählten Lösung nachdenken müssen, welche die Familienausgleichskassen dazu verpflichtet, die Anmeldung der Kinder in einer Betreuungseinrichtung, die Rechtsform der Einrichtung und die wöchentliche Betreuungsdauer zu überprüfen.
Sie müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass die Arbeitgeber nicht zweimal zur Kasse gebeten werden wollen und alles daran setzen werden, sich aus den in den Kantonen bereits geschaffenen Einrichtungen – wie beispielsweise der Fondation pour l’accueil de jour des enfants im Kanton Waadt – zurückzuziehen. Die Intervention des Bundes wird unweigerlich einige bestehende Mittelbeschaffungen schwächen, ein falsches Gefühl des Fortschritts vermitteln und die Unternehmen von ihrer Verantwortung entbinden, ohne den Wunsch nach mehr und besser finanzierten Kinderkrippen in nennenswertem Umfang erfüllen zu können.
Weiterführende Informationen zum Beitrag “Bundesunterstützung Kinderkrippen: eine heikle Konstellation”:
17.11.2024 – Parlament, Politik, Wirtschaft – Pierre-Gabriel Bieri: Familienergänzende Kinderbetreuung: keine Bundes-Aufgabe