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EFAS: JA zur Reform!

EFAS: JA zur Reform! Bild zeigt einen Operationssaal.

EFAS: JA zur Reform! Zur Eindämmung des stetigen Wachstums der Gesundheitskosten gibt es kein Wundermittel, aber es ist möglich, Schritte in die richtige Richtung zu unternehmen. Hier setzt die einheitliche Finanzierung der verschiedenen Bereiche der Gesundheitsversorgung (EFAS-Reform) an. Es geht darum, den Anteil der insgesamt kostengünstigeren ambulanten Behandlungen zu fördern und deren Finanzierung nicht allein wie bisher den Versicherungen (und damit den Versicherten) aufzubürden.

Die Finanzierung ist heute je nach Bereich anders geregelt

Kann die EFAS-Reform (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) zu einer besseren Eindämmung des Wachstums der Gesundheitskosten beitragen, welches sich jedes Jahr auf die Höhe unserer Krankenkassenprämien auswirkt? Dies ist zweifellos die Gretchenfrage, die sich alle stellen werden, bevor sie am 22. November über diese Vorlage abstimmen.

Die Reform ist das Ergebnis eines fünfzehnjährigen parlamentarischen Prozesses. Die Änderungen im KVG, die im Dezember 2023 von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurden, sind Teil der parlamentarischen Initiative „Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus“, die 2009 von Nationalrätin Ruth Humbel eingereicht wurde. Gegen die Verabschiedung im Parlament wurde von linken Parteien und Gewerkschaften das Referendum ergriffen, weshalb nun das Volk darüber abstimmen wird.

Wenn von einer monistischen oder einheitlichen Finanzierung gesprochen wird, bezieht sich das auf die drei Bereiche medizinischer Leistungen, die im heutigen System unterschiedlichen Finanzierungsregeln unterliegen. Die ambulanten Leistungen (Behandlung in einer Arztpraxis oder in einem Spital ohne Übernachtung) werden von den Krankenkassen heute zu 100% finanziert. Bei den stationären Leistungen (Behandlungen, die mindestens eine Übernachtung im Spital erfordern) beträgt der Anteil der Krankenkassen 45%, die restlichen 55% werden durch die Kantone getragen. Und schliesslich der Bereich der Langzeitpflege in Pflegeheimen oder zu Hause, welcher zu ungefähr 54% durch die Krankenkassen und 46% durch die Kantone finanziert wird.

Förderung ambulanter Behandlungen und koordinierter Versorgung

Die EFAS-Reform sieht vor, dass diese unterschiedlichen Finanzierungen ab 2028 (und ab 2032 für die Langzeitpflege) durch eine einheitliche Regelung ersetzt werden. In allen drei Bereichen soll der Anteil der Krankenkassen 73,1%, derjenige der Kantone 26,9% betragen. Diese auf die Kommastelle präzis definierten Anteile sind darauf zurückzuführen, dass die aktuelle Verteilung der Gesamtkosten zwischen den Krankenkassen und den Kantonen beim Übergang nicht verändert werden soll.

Ziel der EFAS-Reform ist es, dass ambulante Behandlungen, die heute häufiger anwendbar und insgesamt kostengünstiger geworden sind, nicht mehr ausschliesslich von den Versicherungen und damit von den Versicherten getragen werden müssen. Die Reform schafft somit positive Anreize hinsichtlich der Krankenkassenprämien, aber auch in Bezug auf das Gesamtvolumen der Gesundheitskosten, da die Verlagerung bestimmter Behandlungen von der stationären in die ambulante Versorgung kostendämpfend wirkt. Gleichzeitig soll mit der Reform bewirkt werden, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens verbessert und sich das gesamte Potenzial einer koordinierten Versorgung über die ganze Behandlungskette ohne Brüche in der Finanzierung zwischen den verschiedenen Bereichen entfalten kann.

Die Opposition von links konzentriert sich im Wesentlichen auf die Angst vor einer stärkeren Kontrolle der Krankenkassen über die Spital- und Pflegeheimversorgung (da die Versicherungen diese beiden Bereiche in Zukunft stärker finanzieren würden). Mit einer an Demagogie grenzenden Chuzpe wird das Gespenst einer Verteuerung der Versicherungsprämien heraufbeschworen – obwohl das Gegenteil zutrifft und der Druck auf die Versicherungsprämien nachlassen wird, wenn der Anteil der ambulanten Behandlungen weiter zunimmt. Die Anti-EFAS-Argumentation eliminiert jegliche Debatte über ambulante Behandlungen und begnügt sich damit, auf die einfache Karte zu setzen, indem sie die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den Krankenkassen ausnutzt.

Eine punktuelle, aber nicht zu vernachlässigende Verbesserung

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Gesundheitskosten auf einem äusserst komplexen Bündel von Faktoren beruhen. Die Änderungen, die am System vorgenommen werden, können einen positiven oder negativen Einfluss haben, aber sie führen nicht zu einer Revolution. Ausserdem gilt es zu bedenken, dass unsere Gesellschaft eine immer leistungsfähigere und umfassendere medizinische Versorgung fordert. Dieser ungebrochene gesellschaftliche Trend macht eine baldige Kostensenkung illusorisch. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass das Kostenwachstum gebremst und besser kontrolliert werden kann. Die einheitliche Finanzierung der drei Bereiche spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle: das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass jährliche Einsparungen von 440 Millionen Franken möglich sind.

Es ist zweifellos vermessen, die EFAS-Reform als Wundermittel zu betrachten, denn ein solches gibt es nicht. Eine allgemeine Verbesserung des Systems lässt sich nur durch die Addition zahlreicher punktueller Verbesserungen erreichen (und durch die Zurückweisung der ewig wiederkehrenden vereinfachenden und etatistischen Forderungen…). Die EFAS-Reform stellt eine solche punktuelle Verbesserung dar. Indem sie den Weg für mehr ambulante Behandlungen und eine koordinierte Versorgung ebnet, ist sie ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Daher ist es wichtig, diese Chance nicht zu verpassen und mit JA zu stimmen.

Weiterführende Informationen zu EFAS: JA zur Reform!

Bundesamt für Statistik BFS – Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens, Datenstand 31.03.2024

Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger IWP, SID Health: Wer bezahlt und wer bezieht wieviel im Gesundheitswesen?



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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