- Bern, Energie & Umwelt, Parlament, Politik - Olivier Rau
JA zum Gesetz über eine sichere Stromversorgung
JA zum Gesetz über eine sichere Stromversorgung. Das neue Gesetz, über welches das Volk am 9. Juni abstimmen wird, soll zu einer raschen Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter, einem wirtschaftlichen Ausbau der Produktionskapazitäten und einer Steigerung der Energieeffizienz beitragen und dabei den Natur- und Landschaftsschutz gebührend berücksichtigen.
Für eine höhere Versorgungssicherheit
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es für unser Land viel schwieriger geworden ist, sich jederzeit mit ausreichend Energie zu versorgen. Aufgrund verschiedener Veränderungen in Europa und internationaler Konflikte kann es in der Schweiz im Winter zu Engpässen kommen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem steigt der Strombedarf der Schweiz, sei es für die Industrie, für Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen. Die Herausforderung ist enorm: Die Stromproduktion muss verdoppelt werden, wenn die Schweiz sich mit klimaneutralem Strom versorgen und gleichzeitig den zusätzlichen Bedarf für Mobilität und Gebäudeheizungen decken will. Kurz- und mittelfristig kann die Versorgungssicherheit nur durch den Ausbau der eigenen Stromproduktion, insbesondere aus erneuerbaren Quellen, gewährleistet werden. Darüber hinaus wird die durch die einheimische Stromproduktion induzierte Reduktion fossiler Energieträger dazu beitragen, das Klimaziel der Schweiz von Netto-Null Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches Anpassungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vorsieht, wurde von den eidgenössischen Räten mit sehr grosser Mehrheit angenommen. Gegen das neue Gesetz wurde jedoch das Referendum ergriffen, die Vorlage kommt am kommenden 9. Juni vor das Volk.
„Die Herausforderung ist enorm: Die Stromproduktion muss verdoppelt werden, wenn die Schweiz sich mit klimaneutralem Strom versorgen und gleichzeitig den zusätzlichen Bedarf für Mobilität und Gebäudeheizungen decken will.“
Produktionsanlagen von nationaler Bedeutung
Das am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit liegt in der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und Infrastrukturen. Das Gesetz sieht gezielte Massnahmen vor, um dieses Potenzial zu nutzen. Zudem erleichtert es den raschen Bau von Produktionsanlagen von nationaler Bedeutung zur Nutzung von Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie. Derartige Grossanlagen dienen in erster Linie dazu, die Versorgung im Winter zu stärken. Sie haben zwar Auswirkungen auf Natur und Landschaft, doch das Gesetz schreibt vor, dass sich die Planung und der Bau solcher Anlagen auf Gebiete konzentrieren, die sich besonders gut dafür eignen. Beispielsweise listet das Gesetz im Bereich der Wasserkraftanlagen 16 konkrete Projekte auf und sieht erleichterte Bedingungen für deren Planung vor. Biotope von nationaler Bedeutung und Vogelschutzgebiete werden jedoch explizit als mögliche Standorte für Produktionsanlagen ausgeschlossen.
Keine Beschränkung der Volksrechte
Mit Ausnahme der erwähnten 16 Projekte schafft das neue Gesetz keine Beschränkungen von demokratischen Mitbestimmungsrechten des Volkes auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die Bevölkerung kann sich weiterhin zu konkreten Projekten äussern und Volksabstimmungen über neue Solar- oder Windparks sind weiterhin möglich. Auch an den bestehenden Rechtsmitteln für Einzelpersonen und Verbände ändert das Gesetz nichts Grundlegendes: Solar- und Windkraftanlagen in Eignungsgebieten müssen weiterhin alle Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Klar ist aber auch: Je weniger Strom wir verbrauchen, desto weniger Anlagen müssen wir bauen und desto weniger Strom importieren. Das Gesetz legt daher auch verbindliche Ziele für den Verbrauch fest. So soll bis 2035 der Stromverbrauch pro Person im Vergleich zum Jahr 2000 um 13% sinken. Um dies zu erreichen, muss die Energieeffizienz von elektrischen Anlagen, Geräten etc. kontinuierlich verbessert werden.
Aus all diesen Gründen ist am 9. Juni ein JA angebracht. Man muss sich jedoch auch bewusst sein, dass das neue Gesetz zwar notwendig ist, aber nicht ausreicht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wie eine Studie der ETH Zürich im letzten Herbst aufgezeigt hat. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die bestehenden Kernkraftwerke noch über einen langen Zeitraum betrieben werden, damit die Versorgung nicht nur sauber, sondern auch langfristig sicher und günstig ist. Neue Kernkraftwerke oder andere Grossanlagen werden auch in Zukunft benötigt, vor allem für den Winter. Kernenergie und erneuerbare Energien sind keine Gegensätze, ganz im Gegenteil: Alle klimaneutralen Erzeugungsarten müssen miteinander kombiniert werden, um unsere Versorgungssicherheit zu stärken.
Weiterführende Informationen zum Beitrag: JA zum Gesetz über eine sichere Stromversorgung
Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 18.03.2024: Abstimmung vom 9. Juni 2024: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung
Allianz für eine sichere Stromversorgung: Ja zum Stromgesetz
VSE, Branchendachverband der Schweizer Stromwirtschaft: Energiezukunft 2050
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