- Bern - Thomas Schaumberg
Zersiedelungsinitiative: der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
Am 10. Februar stimmen Volk und Kantone über die „Zersiedelungsinitiative“ der Jungen Grünen ab. Diese Initiative ignoriert die bereits unternommenen erheblichen Anstrengungen zum Schutz des Bodens. Sie will noch weiter gehen, indem sie eine extreme, zentralistische Lösung vorschlägt, die jeden Handlungsspielraum ausschliesst und sogar die Interessen der öffentlichen Hand gefährdet. Es ist wichtig, sich nicht verführen zu lassen und diesen irreführenden Text abzulehnen.
Jede Möglichkeit der Erweiterung von Bauzonen wird blockiert
Wo wird der Wunsch enden, die Schweiz definitiv und vollständig unter einer „Glasglocke“ einzusperren, sei es im Flachland oder in den Bergen, in der Stadt und auf dem Land, und wenn nötig gegen den Willen der Bewohner der jeweiligen Orte? Nach der Weber-Initiative gegen Zweitwohnungen, die auf den Erhalt von Bergdörfern abzielt, aber in einigen Städten unerwartete Probleme aufwirft, und nach der jüngsten Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), das die demographische oder wirtschaftliche Entwicklung einiger Gemeinwesen bereits stark einschränkt, wollten die Jungen Grünen mit der Initiative „Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung“ noch weiter gehen. Das Urteil an den Wahlurnen wird für den 10. Februar erwartet. Diese Initiative hat einen sehr seltsamen Namen. Von „Zersiedelung“ ist wenig oder gar nichts zu hören, ausser in schwammiger Weise in Bezug auf allgemeine Grundsätze (Förderung „günstiger Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen“). Was die „nachhaltige Siedlungsentwicklung“ betrifftt, so wird diese durch den Initiativtext nicht gefördert, da er im Gegenteil darauf abzielt, jede Möglichkeit einer Erweiterung der Bauzonen in der Schweiz endgültig zu blockieren. Die Schaffung einer neuen Bauzone, wo immer sie auch sein mag, wäre nur zulässig, wenn eine andere Zone gleicher Grösse und mit vergleichbarem landwirtschaftlichen Ertragswert ausgezont würde. Dies ist der zentrale und wesentliche Stolperstein der Initiative.
Als erste Reaktion sei noch einmal daran erinnert, dass die Raumplanung und die Festlegung von Bauzonen über die Grundprinzipien hinaus in den Händen der kantonalen Behörden bleiben müssen, subsidiär in den Gemeinden. Sie sind nicht weniger sensibel als andere in Bezug auf eine harmonische und nachhaltige Entwicklung, aber sie wissen besser als das Bundesrecht, was in ihrem Gebiet nützlich, notwendig, sinnvoll und wünschenswert ist. In diesem Sinne ist der von der Initiative vorgeschlagene starre Bauzonen-Stopp absurd.
Das RPG begrenzt bereits die Zersiedelung
In Bezug auf den Grund der Forderung ist es notwendig, die zahlreichen und wichtigen Anstrengungen hervorzuheben, die bereits unternommen wurden, um die Ausdehnung und Verbreitung von Siedlungen einzuschränken. Nach geltendem Bundesrecht sind die Bauzonen nun strikt auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre beschränkt; diese Einschränkung wird zu einer grossen Anzahl von Auszonungen von Flächen führen, die als „überdimensioniert“ gelten. Darüber hinaus wurden in den Kantonen verschiedene Massnahmen ergriffen.
Mit der „Zersiedelungsinitiative“ könnten selbst die Bedürfnisse für die nächsten 15 Jahre nicht mehr befriedigt werden, unabhängig von der Vielfalt der kantonalen und regionalen Voraussetzungen. Eine solche extreme Position ist unvertretbar. Über die Notwendigkeit einer haushälterischen Bodennutzung besteht kein Zweifel, aber ein Handlungsspielraum bleibt notwendig. Die Verpflichtung zur Auszonung bestimmter Bauzonen, um somit andere zu schaffen, stellt jedoch keine realistische Lösung dar: Werden wir am anderen Ende der Schweiz Grundstücke suchen, deren Auszonung ein Eigentümer eventuell zustimmen würde?
Eine Bedrohung für das Privateigentum und öffentliche Interessen
Für diejenigen, die sich von dieser Initiative verführen lassen, sei daran erinnert, dass sich der Bau neuer Wohnungen in den letzten Jahren als unerlässlich erwiesen hat, um die Angebotsknappheit und die steigenden Preise zu mildern. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich um eine kontinuierliche und unvermeidliche Entwicklung handelt. Durch das willkürliche Einfrieren der aktuellen Situation besteht jedoch die Gefahr einer Rückkehr zu einer Verknappung des Angebots und damit zu einem Anstieg der Preise. Dies würde nicht nur den Wohnungsmarkt, sondern auch das für Unternehmen verfügbare Land betreffen. Darüber hinaus hätte das Einfrieren von Bauzonen auch Auswirkungen auf bestimmte öffentliche Infrastrukturen; in diesem Bereich erscheinen die im Text der Initiative vorgesehenen Ausnahmen sehr gering.
Die Zersiedelungsinitiative bedroht nicht nur das Privateigentum, sondern auch das öffentliche Interesse. Ist es ein Zufall, dass der Schweizerische Städteverband dies anprangert und der Meinung ist, dass die Initiative „das falsche Instrument zum falschen Zeitpunkt ist, um der Zersiedelung entgegenzuwirken“?
Diese extreme Initiative hat im Schweizer Rechtssystem keinen Platz und ist daher abzulehnen.