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- Bern - Martin Kuonen

Unternehmensnachfolge: sinnvolle erbrechtliche Erleichterung

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KMU und im Speziellen Familienunternehmen bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Viele stehen vor einem Generationenwechsel. Die Unternehmensnachfolge erschweren Demografie und eine schwindende Bereitschaft der Kinder, das elterliche Unternehmen zu übernehmen. Wurden nicht zu Lebzeiten die notwendigen Schritte für eine geordnete Unternehmensnachfolge getroffen, können erbrechtliche Massnahmen für eine erleichterte Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurden, nützlich sein.

Mehr Übertragende treffen auf weniger Übernehmende…

Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2016 plant jedes fünfte KMU der Schweiz innerhalb der nächsten fünf Jahre die Unternehmensnachfolge. Dies mag vorerst nicht allzu spektakulär
klingen. Aber: Hochgerechnet auf die Gesamtwirtschaft sind dies 70‘000 – 80‘000 KMU, die vor einem Generationenwechsel stehen. Sie verantworten mehr als 400‘000 Arbeitsplätze, was rund 10% aller Beschäftigten entspricht. Für die schweizerische Volkswirtschaft ist daher eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge essenziell.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Problematik aufgrund der Demografie noch
akzentuiert. Wieso? Mehr als die Hälfte der heutigen KMU-Geschäftsführer sind zwischen 50 und 65 Jahre alt. Sie gehören zur Generation der Babyboomer. Der altersbedingte Rücktritt dieser geburtenstarken Jahrgänge dürfte in den nächsten 15 Jahren zu deutlich mehr Unternehmensnachfolgen führen. Das grössere Angebot von Personen, die eine Unternehmensnachfolge anvisieren, trifft nun aber aufgrund des Geburtenrückgangs auf eine kleinere Nachfrage von möglichen Nachfolgern. Mit anderen Worten: Da die Altersklasse der Nachfolgegeneration deutlich langsamer wächst, dürfte es zu einem zunehmenden Mangel an potenziellen Nachfolgern kommen.

…mit besonders grossen Herausforderungen für Familienunternehmen

Laut der besagten Umfrage sind 75% der KMU in der Schweiz Familienunternehmen. Auf die Schweiz hochgerechnet entspricht dies 375‘000 Familienbetrieben, die 1,6 Millionen Menschen Arbeit geben, was rund 41% aller Beschäftigten in der Schweiz entspricht. Sie sind eine zentrale Säule der Schweizer Wirtschaft. Die Unternehmensnachfolge ist nicht ein spezifisches Problem der Familienunternehmen. Aber: Aufgrund der finanziellen und personellen Verknüpfung sind Familienunternehmen von dieser Thematik stärker betroffen.

Der Anteil der Familienunternehmen an den KMU der Schweiz ist leicht gesunken. In der Industrie und im Handel findet sich die höchste Familienunternehmerquote. Jedoch ändert sich die Wirtschaftsstruktur der Schweiz. Betriebe im Gesundheitswesen, im Dienstleistungssektor und im IT-Sektor nehmen stetig zu. Just diese Sektoren weisen jedoch einen deutlich tieferen Anteil an Familienunternehmen auf. Neben diesem strukturellen Grund, gibt es auch soziologische Gründe. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen eröffnen potenziellen Nachfolgern aus der Familie zunehmend mehr Möglichkeiten, ausserhalb der eigenen Familie ein Unternehmen zu gründen bzw. eine Karriere zu verfolgen. Oder anders gesagt: Kinder sind heute weniger oft bereit, den Betrieb der Eltern zu übernehmen als früher. Deshalb ist es im gesamtwirtschaftlichen Interesse alle Parameter so zu setzen, dass bei der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen nicht zusätzliche Hürden bestehen, z.B. im Erbrecht.

Das Unternehmertum stärken

Der Bundesrat hat kürzlich eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, die darauf abzielt, die Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen durch Erbfolge zu erleichtern. Er hat erkannt, dass dies im Hinblick auf die Interessen der Wirtschaft im Allgemeinen und der Erhaltung der Arbeitsplätze im Speziellen von Bedeutung ist. Um dies zu erreichen werden hauptsächlich vier Massnahmen vorgeschlagen.

Erstens wird für Erbinnen und Erben ein Rechtauf Integralzuweisung eines Unternehmens im Erbfall eingeführt, wenn die verstorbene Person dies nicht geregelt hat. Dies gilt auch für Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte, wenn dadurch die Kontrolle über das Unternehmen erlangt werden kann. Dadurch kann die Zerstückelung von Unternehmen und das Auftreten von Führungsproblemen verhindert werden, was Unterstützung verdient. Damit einher geht zweitens die sinnvolle Möglichkeit, dass die Person, welche die Unternehmensnachfolge antritt, von den anderen Erben einen Zahlungsaufschub erhalten kann, um erhebliche Liquiditätsprobleme zu vermeiden. Drittens werden spezifische und nützliche Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens festgelegt, indem zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen unterschieden wird. Schliesslich wird viertens notwendig und unterstützungswürdig der Pflichtteilsschutz der Erben erweitert, indem nicht gegen ihren Willen Minderheitsanteile am Unternehmen zugewiesen werden können, über welches ein anderer Erbe die Kontrolle ausübt.

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess. Er sollte so früh wie möglich, aber spätestens mit einer Vorlaufzeit von 5 Jahren, aufgegleist werden. Erfolgreichen Unternehmensübertragungen ist häufig folgendes gemeinsam. Sie sind gut organisiert, potenzielle Übernehmer werden frühzeitig behutsam an die Unternehmensführung herangeführt und bereits zu Lebzeiten des Unternehmers wurden spezifische Regeln wie beispielsweise Aktionärsbindungsverträge, Erbverträge und Eheverträge zur erleichterten Unternehmensübertragung abgeschlossen und eine Familiencharta implementiert.

Aber das Leben kennt Schicksalsschläge. Bei unterwartet auftretenden tödlichen Krankheiten oder Unfalltod, oder wenn die Vorbereitung einer geordneten Unternehmensnachfolge, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen konnte, sind die vorgeschlagenen erbrechtlichen Massnahmen des Bundesrats zur erleichterten Unternehmensübertragung sinnvoll und verdienen Unterstützung, weil damit das Unternehmertum gestärkt werden kann.



Martin Kuonen,
Direktor Centre Patronal Deutschschweiz

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