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- Bern - Brenda Duruz-McEvoy

Ist die BVG-Reform noch zu retten?

AHV-Finanzierung: Bei der grossen Reform den Turbo zünden, nicht bei der 13. AHV-Rente. Im Bild zum Artikel von Centre Patronal wird ein Miniatur-Paar auf einer Säule aus Münzen gezeigt.

Für die Konsolidierung der zweiten Säule ist eine Rückkehr zu den Grundlagen zwingend notwendig. Das heisst: mehr Sparen, eine bessere Rente für Geringverdiener und eine nachhaltige Finanzierung der zweiten Säule. Die dezentrale Finanzierung und das Anrechnungsprinzip sind notwendige und hinreichende Bedingungen, um einen fairen Übergang für alle Versicherten zu gewährleisten.

Schlechte Voraussetzungen

Die feine Mechanik der zweiten Säule, die im Wesentlichen auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, wird scheibchenweise von einer unerwünschten Umlagekomponente unterwandert. Dies führt dazu, dass ein Teil der Erträge aus den Ersparnissen der Arbeitnehmer konfisziert wird. Dieses Phänomen tritt zu Tage wegen sklerotischen Parametern des aktuellen Gesetzes, der Beibehaltung des fantasievollen Umwandlungssatzes von 6,8% und der jährlichen Neubewertung der Verpflichtungen gegenüber den Rentenempfängern.

Das Ziel der aktuellen Reform des BVG ist die Festigung des Rentenniveaus und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung. Mit anderen Worten: Jeder soll besser sparen können und dank der Anwendung von Berechnungsparametern, welche besser mit der beobachteten Lebenserwartung übereinstimmen, kann eine angemessene Altersrente gewährleistet werden. Um den Übergang vom aktuellen zum künftigen BVG-Mindestplan zu gewährleisten, sind zweifelsohne flankierende Massnahmen notwendig.

Diese kurze Darstellung würde dem entsprechen, was der Bundesrat mit dem sogenannten „Sozialpartnerkompromiss“ vorschlägt, wäre da nicht ein weiteres wichtiges Element: die Einführung eines neuen Beitrags auf den AHV-Lohn zur Finanzierung von Rentenzuschlägen. Das von linker Seite favorisierte Vorhaben, die zweite Säule zugunsten der ersten abzubauen, könnte durch die Einführung einer permanenten Umlagekomponente im BVG eine völlig neue Dimension erhalten.

Das Modell des Bundesrates löst die Umlage nicht auf – im Gegenteil! Sie wird verschärft und verfehlt damit das erklärte Ziel der Reform. Dies führte bereits bei der Vernehmlassung zu einem Aufschrei der betroffenen Kreise. Diese schmerzhafte Entstehungsgeschichte hat die parlamentarische Arbeit erheblich erschwert.

Verluste ausgleichen

Obwohl es andere und bessere Methoden gibt, um den Übergang zu gewährleisten, sind es die Rentenzuschläge, die bei den Politikern am höchsten in der Gunst stehen, um den Wähler von der Rentenreform zu überzeugen. Des Pudels Kern bei dieser Reform: Wer gehört zu den Begünstigten und wer bezahlt die Kosten dafür.

Der Bundesrat schlägt vor, Rentenzuschläge in grossem Umfang anzubieten. Das heisst, dass Personen in den Genuss von Zuschlägen kommen, obwohl für sie die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes überhaupt keine Auswirkungen hat. Die Oberaufsichtskommission für die berufliche Vorsorge schätzt den Anteil der Versicherten, die in einen BVG-Minimalplan integriert sind, auf nur 8,7%. Wenn man die Pläne mit geringer Umhüllung hinzurechnet, wird geschätzt, dass heute weniger als ein Fünftel der Versicherten vom Umwandlungssatz von 6,8 % betroffen ist.

Für einen gerechten Übergang ist die erste Voraussetzung, dass nur die tatsächlichen Verluste für Personen kurz vor dem Rentenalter ausgeglichen werden. In der Fachsprache wird dies als „Anrechnungsprinzip“ bezeichnet. So wird vermieden, dass die „Kompensation“ höher ist als der Verlust und Geschenke auf Kosten der aktiven Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber gemacht werden.

Dezentrale Finanzierung

Die zweite notwendige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Gerechtigkeit ist die dezentralisierte Finanzierung der Rentenzuschläge. Die berufliche Vorsorge ist dezentral organisiert mit zahlreichen unterschiedlichen Pensionskassen, die jeweils von einem Stiftungsrat geleitet werden, der bereits Massnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Renten getroffen hat. Einerseits wurden die Vorsorgepläne angepasst, um die Bildung höherer Sparguthaben und die Anwendung versicherungsmathematisch (realitätsnaher) korrekter Umwandlungssätze zu unterstützen. Andererseits wurden von den Kassen bereits Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz von 6,8% gebildet. Diese können nun verwendet werden, um den Übergang zum neuen Modell zu ermöglichen. Es müssen also keine neuen Beiträge zugunsten des Sicherheitsfonds erhoben werden. Das wiederum würde bedeuten, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die diese Anstrengungen bereits finanziert haben, ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden.

Die Gefahr einer unheiligen Allianz bei der Finanzierung der Rentenzuschläge ist gegeben. Auf der einen Seite die Linke, die in ihrem Bestreben, die zweite Säule zu schwächen, nicht davor zurückschreckt, die Gewinne zu privatisieren und die Verluste zu kollektivieren. Auf der anderen Seite ein Teil der bürgerlichen Kreise, die ihr privates Interesse an der Unterstützung angeblich sozialer Massnahmen zu erkennen geben.

Um gerecht zu sein, müssen Rentenzuschläge zwei Voraussetzungen erfüllen: Einerseits müssen sie das Anrechnungsprinzip beinhalten und andererseits nachhaltig finanziert sein.

Weiterführende Informationen:

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Der Vorschlag von Centre Patronal: Für eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge

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Brenda Duruz-McEvoy,
Responsable de la politique sociale, experte en prévoyance

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