Aktuell

- Bern - Markus Hugentobler

AHV-Defizit: nächste Schritte

2500x1600

2018 schreibt die AHV ein gewaltiges Defizit. Die ausbezahlten Renten übersteigen die Einnahmen um gut 1 Milliarde Franken. Zusammen mit den negativen Ergebnissen an den Kapitalmärkten resultiert ein Verlust von rund 2,2 Milliarden Franken. Eine Sanierung tut not. Ein erster Schritt in Richtung dringende Sanierung findet sich im Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), über welches wir am 19. Mai 2019 abstimmen dürfen. Doch damit nicht genug.

Unser wichtigstes Sozialwerk in Schieflage

Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz befindet sich in Schieflage. Bereits zum fünften Mal hintereinander hat die AHV im vergangenen Jahr „rote Zahlen“ geschrieben, weil sie mehr Geld an die Rentner auszahlen musste, als sie auf der anderen Seite über Lohnbeiträge von Erwerbstätigen, aus der Bundeskasse und der Mehrwertsteuer einnehmen konnte. In diesen fünf Jahren sind die Ausgaben der AHV um rund 10 Prozent angestiegen, d.h. von 40 auf 44 Milliarden Franken. Gemäss Compenswiss, dem zuständigen Ausgleichsfonds, betrug das Defizit im Jahr 2018 1,04 Milliarden Franken.

Die Verluste sind mit denjenigen aus dem Vorjahr vergleichbar, obschon der Fonds damals noch mit dem Vermögen der AHV eine gute Rendite erwirtschaften konnte. 2018 dagegen war die Schönfärberei nicht mehr möglich, verlor doch die AHV auf dem Markt rund 1,2 Milliarden Franken an Anlagevermögen. Monatliche Abflüsse von mehr als 150 Millionen Franken und eine negative Anlageperformance von 4,22% haben den AHV-Ausgleichsfonds massiv geschwächt. Sowohl Aktien als auch Fremdwährungsanleihen entwickelten sich enttäuschend. Der Gesamtverlust beläuft sich im Jahr 2018 deshalb auf rund 2,22 Milliarden Franken oder gut 5 Prozent der Gesamtausgaben der AHV.

Der Ausgleichsfonds sieht sich gezwungen, jeden Monat Anlagen im Wert von rund 125 Millionen Franken zu verkaufen, um die Liquidität sicherzustellen. Dieser Druck liesse vorübergehend nach, wenn die STAF-Zusatzfinanzierung zustande käme. Zudem will der Bundesrat im August 2019 die Botschaft für die nächste AHV-Reform als separates Projekt ans Parlament verabschieden. 

Ein erster Schritt, dem weitere folgen sollten

Der Grund für den massiven Anstieg der AHV-Ausgaben ist darin zu finden, dass auf den Baby-Boom nun der Rentner-Boom folgt. Zurzeit leben rund 1,6 Millionen Frauen und Männer in der Schweiz, welche 65jährig oder älter sind. 2035 werden es nach Hochrechnungen der Bundesstatistiker rund 2,4 Millionen sein. Eine weitere Hochrechnung per 2023 ergibt, dass sich die Ausgaben der AHV dannzumal bereits auf 49,4 Milliarden Franken belaufen werden, per 2028 sogar auf 57 Milliarden Franken.

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), über welches wir am 19. Mai 2019 abstimmen, wird der AHV bei dessen Annahme eine willkommene Atempause verschaffen. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen die gleichen Besteuerungsregeln. Die steuerlichen Massnahmen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Als „Kompensation“ erhält die AHV pro Jahr ebenfalls rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten. Dies ist dringlich und notwendig, auf längere Sicht jedoch nicht ausreichend. 

Offen sein für moderne und nachhaltige Lösungen

Die AHV als wichtigstes Sozialwerk muss nachhaltig saniert werden. Centre Patronal hat im politischen Prozess den Vorschlag eingebracht, Abstand von der Nennung eines gesetzlichen Rentenalters zu nehmen und zu einem System der geleisteten Beitragsjahre als Berechnungsgrundlage für die Leistungen anlässlich der Pensionierung zu wechseln. Diese Lösung beinhaltet erhebliche Vorteile: Sie ist modern, da veränderte Arbeitsgewohnheiten, das Nebeneinander von zunehmend intellektuellen Tätigkeiten gegenüber körperlich harter Arbeit und das spätere Eintreten in den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden können. Zudem ist eine solche Lösung für alle Rentenbezüger gleichermassen fair, und der ewige Zankapfel um die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre könnte entschärft werden.

Mit welchem Modell auch immer: Anhand der bereits heute jährlich produzierten AHV-Defizite und der noch düsteren Zukunftsprognosen muss die nächste grundlegende AHV-Sanierungs-Reform gelingen. Das Demografie-Problem ist anzugehen. Tabus darf es keine geben. Unangenehme Fragen müssen gestellt und zukunftsfähige Lösungen gefunden werden.



Markus Hugentobler,
Verbandsmanager Rechtsberatung / Referent

Teilen :