Für eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge
Das System unserer Altersvorsorge befindet sich seit Jahren in einer Sackgasse. Eine Volksabstimmung nach der anderen scheiterte. Die in den Räten diskutierten Reformen sind umstritten.
Und sie bieten keine langfristige Lösung für die seit Langem bekannten Herausforderungen von AHV und BVG. Die AHV, die erste Säule unserer Altersvorsorge, ist seit Jahren in den roten Zahlen.
Das BVG, mit der beruflichen Vorsorge die zweite Säule unserer Altersvorsorge, kennt mit ungenügenden Renditen und einer steigenden Lebenserwartung gleich zwei grossen Herausforderungen.
Um das System zu sanieren und eine Volksabstimmung gewinnen zu können, unterbreitet Centre Patronal einen ebenso ungewohnten wie kohärenten Vorschlag. Dieser stützt sich auf fachlich gut durchdachte Ansätze.
Sie beruhen auf der Erfahrung von Centre Patronal mit einer eigenen AHV-Ausgleichskasse und mehreren Pensionskassen. Vorgeschlagen wird ein Paradigmenwechsel.
Nicht mehr ein gesetzliches Rücktrittsalter ist massgebend, sondern die Anzahl geleisteter Beitragsjahre. Vorgeschlagen werden 44 Beitragsjahre, beginnend ab dem 18. Lebensjahr.
Um die Finanzierungsprobleme der AHV zu lösen wird ein Stabilisierungsmechanismus vorgeschlagen, bestehend aus Erhöhung der Beitragsdauer, der Mehrwertsteuer und der Lohnabzüge, die zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden.
Für das Obligatorium in der zweiten Säule sieht der Vorschlag eine Reduktion des Umwandlungssatzes, die Streichung des Koordinationsabzuges, eine neue Staffelung der Altersgutschriften und die Unterstellung der Selbständigerwerbenden vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge hat Professor Christoph A. Schaltegger der Universität Luzern überprüft. Zudem lieferte die von der Forschungsstelle sotomo in Zürich durchgeführte Umfrage wertvolle Erkenntnisse.
Modell Centre Patronal
AHV
Statt ein für alle einheitliches gesetzliches Rentenalter festzuschreiben, wird neu auf die in der AHV geleisteten Beitragsjahre abgestellt. Um einen Anspruch auf eine volle Altersrente zu haben, müssen 44 geleistete Beitragsjahre vorliegen.
Die allgemeine Beitragspflicht wird auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres festgesetzt. Die Jahre bis zur Vollendung des 21. Altersjahres, in denen nicht mindestens 120 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente an Lohn verdient wird (derzeit CHF 34’128 pro Jahr) werden nicht berücksichtigt, um den Zeitpunkt des Renteneintritts festzulegen.
Um die gewünschte Flexibilität des Systems zu ermöglichen, besteht frühestens nach 40 Beitragsjahren (jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres) und spätestens nach 48 Beitragsjahren die Möglichkeit in Rente zu gehen.
Für Frauen soll die erforderliche Beitragsdauer von 44 Jahren über einen Zeitraum von 4 Jahren progressiv um jeweils drei Monate pro Jahr angehoben werden.
Um die Finanzierungslücken der AHV zu schliessen, gelten folgende kombinierte Stabilisierungsmassnahmen, die automatisch in Kraft treten:
1) Zu einem Viertel: zusätzliche Beitragsjahre
2) Zur Hälfte: Anhebung der Mehrwertsteuer
3) Zu einem Viertel: Erhöhung der Lohnabzüge
BVG
Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium der beruflichen Vorsorge wird über acht Jahre um jährlich 0,1 Prozentpunkte von derzeit 6,8 % auf neu 6 % gesenkt.
Der aktuell geltende Koordinationsabzug wird aufgehoben und zur Finanzierung des Obligatoriums in der beruflichen Vorsorge wird neu auf den AHV-Lohn abgestellt, jedoch plafoniert beim aktuellen Maximalbetrag (CHF 85’220).
Die Eintrittsschwelle für die BVG-Pflicht wird beibehalten (zur Zeit CHF 21’330).
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige, welche die BVG-Eintrittsschwelle erreichen, wird auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres festgesetzt.
Die Staffelung der Beitragssätze (Altersgutschriften) wird überarbeitet und an neue Parameter angepasst, um sicherzustellen, dass das in der Verfassung stehende Vorsorgeziel weiterhin erreicht wird.
Selbständigerwerbende unterliegen der obligatorischen beruflichen Vorsorge.
Unterlagen
MEDIENMITTEILUNG
SLIDES MEDIENKONFERENZ
TEXT CHRISTOPHE REYMOND
TEXT MARTIN KUONEN
TEXT CHRISTOPH A. SCHALTEGGER
TEXT MICHAEL HERMANN
PUBLIKATION: DAS MODELL VON CENTRE PATRONAL
Berichte
BERICHT PROF. CHRISTOPH A. SCHALTEGGER, UNIVERSITÄT LUZERN
BERICHT MICHAEL HERMANN, FORSCHUNGSSTELLE SOTOMO
BERICHT CENTRE PATRFONAL, RÉFORME DE LA LPP
Berichterstattung
14.03.2024: Parlamentarische Initiative
Nationalrätin Céline Amaudruz reicht eine parlamentarische Initiative ein mit dem Titel „Ersatz des Konzepts des Rentenalters durch jenes der Anzahl Beitragsjahre. Ein geeigneter Schritt hin zu einem sozial gerechteren Rentensystem“. Der Text ihrer parlamentarischen Initiative bezieht sich ausdrücklich auf das Modell, das von Centre Patronal ausgearbeitet und vorgeschlagen wurde. Dank Frau Amaudruz wird ein Vorschlag der Privatwirtschaft aufgenommen und im Parlament thematisiert.
16.06.2023: Unverständlicher Salto rückwärts
Zu Beginn der Woche sorgte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) für eine riesige Überraschung – und zugegebenermassen auch für eine riesige Enttäuschung – als sie ankündigte sich zu weigern, den ihr einige Tage zuvor erteilten Auftrag zu erfüllen, einen Gegenentwurf zur Renteninitiative auszuarbeiten. Die Forderung nach einem Gegenentwurf, die am 5. Juni vom Nationalrat unterstützt wurde, war gerechtfertigt und die Kehrtwende der mit dieser Aufgabe betrauten Kommissionsmitglieder ist unverständlich.
Stellungnahme zum Entscheid des Nationalrats vom 05.06.2023: Sinnvolles JA für die Ausarbeitung eines modernen, nachhaltigen und sozialen Gegenvorschlags zur Renteninitiative!
Das Parlament weist die Renteninitiative zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags an die vorberatende Kommission zurück. Centre Patronal begrüsst diesen Entscheid. Damit wurde erkannt, dass die AHV langfristig für heutige und zukünftige Generationen gesichert werden muss. Und dies ohne Verzögerung. Will ein Gegenvorschlag vor dem Volk bestehen, ist die Kommission gut beraten, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der ein Lebensarbeitszeitmodell auf der Basis von geleisteten Beitragsjahren beinhaltet sowie einen Mechanismus für eine Schuldenbremse einführt.
Medienresonanz zur Abstimmung vom 25. September 2022
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Erfreut stellen wir fest, dass Nationalrat Andri Silberschmidt eine Idee aufgreift, die Centre Patronal initiert hat: das Modell Beitragsdauer statt fixes Rentenalter. Der Artikel dazu im Tagesanzeigers vom 26.09.2022
Eidgenössische Abstimmung vom 25. September 2022
Das Schweizer Volk stimmt am 25. September erneut über eine AHV-Reform ab, nachdem ähnliche Vorlagen 2004 und 2017 gescheitert waren. Besonders die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sorgt für Gesprächsstoff.
Brenda Duruz McEvoy, Vorsorgespezialistin von Centre Patronal, sagt dazu im Interview auf SWI swissinfo:
“Die AHV-Reform wird zur Beseitigung der Ungleichheiten beitragen”
Anhörung in der SGK-N 2021
Kontakt
Martin Kuonen
Direktor Centre Patronal Deutschschweiz